Mitteilungen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht nur die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen, sondern auch der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat große Entrüstung ausgelöst.
In der Vertreterversammlung der Kammer wenige Tage nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses wurde in einer einstimmig verabschiedeten Resolution verdeutlicht, dass dieser Beschluss einen Angriff auf alle Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren ambulante Versorgung in den psychotherapeutischen Praxen darstellt. Das Bundesgesundheitsministerium wurde aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden. Von der Presse wurden unsere Informationen aufgegriffen und z. B. in Interviews auf die zu erwartende Versorgungslage hingewiesen. Auch gegenüber dem Sozialministerium haben wir in einer ausführlichen Stellungnahme unsere Kritik dargelegt und das Ministerium aufgefordert, unserem Anliegen auf Bundesebene Geltung zu verschaffen.
Dass dann wenige Tage später im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums geplant ist, die psychotherapeutischen Leistungen zu budgetieren und Mengenbegrenzungen einzuführen, ist erschütternd. Bei zunehmender Nachfrage nach Psychotherapie und Zunahme von psychischen Erkrankungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen muss es weiter möglich sein, diesen Menschen Psychotherapie ohne Begrenzung anzubieten. Eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen, ist unter diesen Bedingungen nicht möglich!
Es ist auch skandalös, dass den Stellungnahmeberechtigten zum umfangreichen Gesetzesentwurf eine Stellungnahmefrist von drei Tagen über das Wochenende eingeräumt wurde. In so kurzer Zeit den Entwurf fundiert zu analysieren, Kritik zu begründen und mit anderen abzustimmen, ist unmöglich. Trotzdem ist es der Bundespsychotherapeutenkammer gelungen, rechtzeitig eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben, auch wenn eine Rückbindung mit den Landeskammern nachvollziehbar nicht mehr gelingen konnte.
Auf unserer Homepage informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und über die Termine von Aktionen sowohl gegen die Vergütungsabsenkung als auch die Regelungen im Gesetzesentwurf und bitten Sie um Unterstützung dieser Aktivitäten.
Wir verbleiben mit kollegialen Grüßen und den besten Wünschen für eine erholsame Sommerzeit.
Ihr Kammervorstand
Dietrich Munz, Martin Klett, Dorothea Groschwitz, Petra Neumann und Erik Nordmann
Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 14. März 2026
Am 14. März 2026 fand im Hotel Pullmann in Stuttgart-Vaihingen die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) statt.
Zu Beginn der Versammlung hielt der Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz einen Nachruf auf die verstorbene Mareke de Brito Santos-Dodt. Anschließend würdigten Sabine Schäfer und Christine Breit im Namen der Mitglieder der VV ebenfalls die Verstorbene, ihre Persönlichkeit und ihre berufspolitischen Aktivitäten. Nach einer Schweigeminute eröffnete die Sitzungsleitung die Tagesordnung.
Dr. Munz ergänzte den schriftlich vorliegenden Vorstandsbericht. Im Anschluss wurde dieser ausführlich diskutiert. Einen breiten Raum nahm dabei insbesondere der Stand der Umsetzung der neuen Weiterbildung ein.
Rolf Wachendorf stellte erneut sein Innovationsfond-Projekt „ProTherapy“ vor und nahm Bezug auf die Äußerungen von Karin Maag, unparteiisches Mitglied im G-BA, beim letzten Landespsychotherapeutentag. Im Wesentlichen betonte er seine Auffassung, der Berufsstand müsse ein eigenes Konzept für eine ambulante Patientensteuerung entwickeln, da andernfalls fremdbestimmte Steuerung mit unbefriedigenden Ergebnissen drohe. Anschließend berichteten die beiden Vertreterinnen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), Anne-Marie Scholz und Sarah Mae Fischer, über ihre Aktivitäten. Sie skizzierten häufig auftretende Probleme in der vertieften Ausbildung.
Dr. Munz stellte den Antrag vor, bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode der VV eine Kommission aus bis zu sieben Mitgliedern einzurichten, die ein Konzept für die mündlichen Prüfungen zur Fachpsychotherapeutin/zum Fachpsychotherapeuten nach der WBO-P vorbereiten und ein Konzept für das Ehrenamt und die Geschäftsstelle erarbeiten soll. Hintergrund ist, dass ab dem Jahr 2030 jährlich mit mehr als 250 Psychotherapeut*innen in Weiterbildung gerechnet wird, die ihre Gebietsweiterbildung beenden und die Zulassung zur mündlichen Prüfung beantragen werden. Die Kammer muss sich hierauf rechtzeitig vorbereiten, damit eine reibungslose Organisation sowie ein geordneter Prüfungsablauf gewährleistet werden und die Antragstellenden ohne unzumutbare Wartezeiten ihre Prüfung ablegen können. Die Wahllisten wurden gebeten, dem Vorstand entsprechende Besetzungsvorschläge zu unterbreiten.
Als nächstes befasste sich die VV mit einer Resolution zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026. Dieser hatte eine Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent beschlossen, die zum 1. April 2026 in Kraft treten soll.
Die Resolution wurde einstimmig angenommen und ist auf der Homepage der LPK BW unter dem folgenden Link zu finden: www.lpk-bw.de/2026/03/15/resolution-zur-absenkung-der-psychotherapiehonorare
Im weiteren Verlauf wurde ein Nachtragshaushalt beschlossen und einige Satzungsänderungen diskutiert und verabschiedet. Unter anderem wurde die Berufsordnung und auch die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen an die Musterordnungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angepasst. Bei der Berufsordnung wurde ein neuer Paragraf 5a eingefügt, der eine Rechtsgrundlage für Psychotherapie mittels Kommunikationsmedien schaffen soll. Dadurch erfolgt eine Anpassung an die Musterberufsordnung der BPtK, in der bereits die Anpassung an das Vertragspsychotherapeutenrecht vorgenommen wurde.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die bereits seit Langem bestehende Hotline für Patient*innen. Aufgrund vieler sehr positiver Rückmeldungen soll diese Einrichtung nun auch satzungsmäßig verankert werden. Dazu legte der Vorstand einen von der Rechtsabteilung der Kammer und der Satzungskommission erarbeiteten und verabschiedeten Entwurf einer Verfahrensordnung zur Errichtung einer Patientenhotline vor. Dem Entwurf wurde einstimmig zugestimmt.
Nach der Nachwahl für den durch den Tod von Mareke de Brito Santos-Dodt vakanten Vorsitz des Aus-, Fort- und Weiterbildungsausschusses sowie einer Delegiertenposition zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) wurde die Sitzung beendet.
Bericht zum Online-KJP-Fachtag am 5. März 2026: Suizidalität in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Manövrieren auf stürmischer See
Der Ausschuss für die Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der LPK BW organisierte in diesem Jahr in bewährtem Online-Format einen Fachtag, der die Thematik der Suizidalität von Kindern und Jugendlichen und den Umgang damit in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zum Thema hatte. Das Interesse von fast 490 Teilnehmer*innen, so vielen wie nie zuvor bei einer Online-Veranstaltung, spiegelt die Relevanz und die Komplexität des Themas wider, wie Kammerpräsident Dietrich Munz in seiner Begrüßung betonte.
Im ersten Vortrag gab Univ.-Prof. Paul Plener, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Leiter der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizinische Universität Wien/Universitätsklinikum, in einem „Update Suizidalität“ eine Übersicht zu Thematik, Zahlen und Hintergründen und der gesellschaftlichen Einordnung anhand verschiedener Studien. Unterschieden wird zwischen erfolgten Suiziden, Suizidversuchen und Suizidgedanken. Suizid ist im Kindes- und Jugendalter zwar die zweithäufigste Todesursache, jedoch sind Kinder und Jugendliche im Altersvergleich keine Hochrisikogruppe (2024: 10.372 Suizide, davon 188 im Alter von 15–19 Jahren). Prädiktoren für Suizidalität und Risikofaktoren sind u. a. psychische, dabei v. a. affektive Erkrankungen, sozialer Rückzug, Suizid eines Elternteils, Mobbing und nicht zuletzt der Zugang zu Waffen. Auch der Werther-Effekt habe zugenommen, so wurde ein Nachahmungseffekt aufgrund der amerikanischen Fernsehserie „Tote Mädchen lügen nicht“ beobachtet. Prof. Plener verwies auf die Dynamik der Suizidalität, so dauere das Denken über Suizidalität eine bis drei Stunden und Suizidalität ereigne sich in Hochrisikomomenten. Bestandteil der vor der Veröffentlichung stehenden S3-Leitlinie Suizidalität wird auch der fünfstufige Sicherheitsplan als Kurzintervention bei Jugendlichen sein.
Univ.-Prof. Paul Plener
Sören Friedrich, KJP, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), ging auf „Suizidales Erleben und Verhalten bei Kindern und Jugendlichen – Risikoeinschätzung, Kriseninterventionen und psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten“ ein. Sören Friedrich betonte zunächst, dass 50–60 Prozent aller Jugendlichen ihre Suizidgedanken aus Angst vor Hospitalisierung, Autonomieverlust und aus Scham und Schuld nicht offenlegen würden. Daher wisse fast die Hälfte der Eltern nichts von Suizid- oder Todesgedanken. Demzufolge sei es für den weiteren Umgang mit der Suizidalität v. a. wichtig, eine Atmosphäre herzustellen, die Offenlegung ermöglicht. Bei der Risikoexploration sollte auf die Besonderheiten der Schweigepflicht hingewiesen, über Suizidgedanken als möglicher Ausweg in Krisen gesprochen, die Autonomie betont und alle Behandlungsaspekte offen besprochen werden. Nachfragen sei kein Auslöser, sondern eine Notwendigkeit, um unterstützen und eingreifen zu können. Ein fünfstufiger Notfall-/Sicherheitsplan sollte mit den Kindern und Jugendlichen erstellt werden. Dieser besteht aus 1. der Identifikation von Warnzeichen, 2. Bewältigungsstrategien, die unabhängig von anderen Personen genutzt werden können, 3. Personen, die gezielt um Hilfe gebeten werden können, 4. Kontakten zu professionellen Hilfestellen und 5. das Sichermachen der Umgebung, z. B. Zugang zu letalen Mitteln begrenzen. Die Dokumentation ist unerlässlich. Im Krisenfall wird das familiäre System einbezogen. Die Intervention sollte rasch beginnen, hochfrequente Kontakte und auch eine 24-stündige Erreichbarkeit können erforderlich sein. Sören Friedrich wies auch auf hilfreiche Interventionen und Hilfeangebote (z. B. Nummer gegen Kummer) und weiterführende Literatur hin.
Christine Breit, niedergelassene KJP und Mitglied des KJP-Ausschusses der LPK BW, stellte im dritten Vortrag hilfreiche Materialien und ein Fallbeispiel aus der Praxis vor. Sie behandelte folgende Fragestellungen: Was kann ich vorab tun? Wann ist Suizidalität zu erfragen? Was ist keine Suizidalität? Was tun, wenn die Krise da ist? Außerdem benannte sie Suizidrisiken und Warnzeichen in der Psychotherapie. Sie gab Hinweise, wie in der ambulanten Praxis mit suizidalen Patient*innen konkret umgegangen werden kann – z. B., indem standardmäßig zu Beginn und während der Behandlung Suizidalität abgeklärt wird, Risikofaktoren erhoben werden und Verdachtsmomenten aktiv nachgegangen wird. Sie verwies auf hilfreiche Materialien wie den SIT BIG und den C-SSRS (beide open source). In Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung der Kammer wies sie auf die Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten hin, ging auf die Einschätzung der Absprachefähigkeit und ganz konkret auf das Vorgehen bei einer Notfalleinweisung ein. Christine Breit beschäftigte sich noch kurz mit der ethischen Frage, wenn z. B. schwer erkrankte Kinder oder Jugendliche selbstbestimmt sterben wollen, und damit, wie der tatsächlich erfolgte Suizid einer*eines Jugendlichen verarbeitet werden kann.
Nicht alle der vielen im Chat gestellten Fragen der Teilnehmer*innen konnten in den Fragerunden, die von Michaela Willhauck-Fojkar umsichtig moderiert wurden, aufgegriffen und beantwortet werden. Die Fragen wurden jedoch gesichert und werden im KJP-Ausschuss weiterbearbeitet und ggfs. in die Broschüre „Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie“ in Kapitel 7 aufgenommen.
Die Handouts der Vorträge finden Sie auf der Homepage der LPK BW unter: www.lpk-bw.de/2026/03/10/bericht-zum-online-kjp-fachtag-am-05-03-2026-suizidalitaet-in-der-kinder-und-jugendlichenpsychotherapie-manoevrieren-auf-stuermischer-see
V. l. n. r.: Christine Breit, Michaela Willhauck-Fojkar, Sören Friedrich, Eva Dasbach
Handlungsmöglichkeiten der Psychotherapie in Zeiten multipler Krisen
Am 16. April 2026 veranstaltete die Klimakommission der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) eine Online-Fortbildung zum Thema „Handlungsmöglichkeiten der Psychotherapie in Zeiten multipler Krisen“.
Als Referentin konnte Lea Dohm, Psychologische Psychotherapeutin und Aktivistin, Mitgründerin von Psychologists/Psychotherapists for Future und Transformationsberaterin bei der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), gewonnen werden. Die Vorsitzende der Klimakommission, Anke Hofmann, übernahm die Moderation der Veranstaltung. Rund 200 Psychotherapeut*innen nahmen an der Fortbildung teil. Dadurch wird deutlich, in welchen Maßen die aktuellen Krisen – ob ökologisch, geopolitisch oder sozial – nicht nur äußere Phänomene darstellen, sondern tiefgreifende Herausforderungen sowohl für Patient*innen als auch für die Fachkolleg*innen mit sich bringen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie sich gesellschaftliche Krisen – darunter die Klimakrise, Kriege (der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Irankrieg), Demokratieverlust und soziale Unsicherheit – auf die psychische Gesundheit auswirken und welche Rolle Psychotherapeut*innen dabei einnehmen können. In ihrem Vortrag verdeutlichte Lea Dohm, dass es sich hierbei nicht nur um äußere Ereignisse, sondern um tiefgreifende Belastungen mit individuellen sowie kollektiven Folgen handelt.
Thematisiert wurden sowohl direkte Auswirkungen wie Belastungsreaktionen nach Extremereignissen als auch indirekte Folgen wie Zukunftsängste, soziale Spannungen, gesundheitliche Belastungen durch Hitzeperioden sowie die besondere Vulnerabilität bestimmter Bevölkerungsgruppen. Lea Dohm unterstrich, dass in all diesen Fällen die psychotherapeutische Arbeit Orientierung geben, Resilienz stärken und dabei helfen könne, Ohnmachtsgefühle in Handlungsfähigkeit umzuwandeln. Sie benannte drei zentrale Handlungsfelder, in denen Psychotherapeut*innen mitgestalten können:
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Transformation mitgestalten: Psychotherapeut*innen sind prädestiniert, Problemanalysen durchzuführen, Reflexionsprozesse und komplexe Verhaltensänderungen zu fördern,
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Lebensstilfragen bei Erkrankungen: Psychotherapeut*innen können Patient*innen dabei unterstützen, gesunde Lebensstile (Ernährung, Bewegung, Naturkontakt) zu entwickeln, die psychische wie körperliche Gesundheit stärken,
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Wertewandel begleiten: Psychotherapeut*innen können dazu beitragen, soziale Normen zu reflektieren und nachhaltige Lebensweisen und Gemeinsinn zu fördern.
Zudem betonte sie die Bedeutung präventiver und niedrigschwelliger Angebote sowie von Präventionsprogrammen, auch mit digitalen Hilfeangeboten.
Im Anschluss wurden die Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet und Raum für fachlichen Austausch geschaffen.
Die Teilnehmer*innen bedankten sich zahlreich für die informative und gelungene Veranstaltung.
Beschlüsse der LPK-Vertreterversammlung vom 14. März 2026
Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat in ihrer Sitzung am 14. März 2026 die folgenden Satzungen beschlossen:
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Sechzehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung vom 16. April 2026 (Inkrafttreten 01. Juli 2026): Amtliche Bekanntmachung vom 21. April 2026
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Fünfte Satzung zur Änderung der WBO-P vom 16. April 2026 (Inkrafttreten 22. April 2026): Amtliche Bekanntmachung vom 21. April 2026
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Vierte Satzung zur Änderung der Meldeordnung 16. April 2026 (Inkrafttreten 22. April 2026): Amtliche Bekanntmachung vom 21. April 2026
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Neunte Satzung zur Änderung der Umlageordnung vom 16. April 2026 (Inkrafttreten 22. April 2026): Amtliche Bekanntmachung vom 21. April 2026
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Sechzehnte Satzung zur Änderung der Berufsordnung vom 16. April 2026 (Inkrafttreten 22. April 2026): Amtliche Bekanntmachung vom 21. April 2026
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Verfahrensordnung Patientenhotline vom 16. April 2026 (Inkrafttreten 22. April 2026): Amtliche Bekanntmachung vom 21. April 2026
Die vorgenannten Satzungen sind nach Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg (Genehmigungsvermerk vom 25.03.2026, Az.: 31.5415.5-001/1), am 16. April 2026 vom Präsidenten ausgefertigt und am 21. April 2026 auf der Kammerhomepage (www.lpk-bw.de/kammer/amtliche-bekanntmachungen) öffentlich bekannt gemacht worden.