Leserbriefe und Replik
Liebe Leser*innen,
die Redaktion begrüßt es sehr, wenn Sie sich in Leserbriefen und Diskussionsbeiträgen zu den Themen der Zeitschrift äußern – ganz herzlichen Dank! Gleichzeitig müssen wir darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, eine Auswahl zu treffen oder gegebenenfalls Zuschriften auch zu kürzen.
Damit Ihr Leserbrief noch in der kommenden Ausgabe gedruckt werden kann, sollte er bis zum 7. Juli 2026 bei der Redaktion (redaktion@psychotherapeutenjournal.de) eingehen.
Als Leser*innen beachten Sie bitte, dass die Diskussionsbeiträge die Meinung der Absender*innen und nicht die der Redaktion wiedergeben.
Das Verleugnete bricht sich immer wieder Bahn
Zu K. Färber: Jüdische Wurzeln in der Psychotherapie. Psychotherapeutenjournal 1/2026, S. 25–32.
Ein guter und einfühlsamer Artikel, den ich etwas ergänzen möchte: Die jüdische Matrix gilt nicht für die Psychotherapie im Allgemeinen. So ist der Behaviorismus frei von dieser Grundlage, was dann eine allgemeine Einigkeit auf empirische Lehrsätze ermöglicht. In der Psychoanalyse ist das anders, ebenfalls im Marxismus. Die Disputationsstruktur im Judentum ist, drei Rabbis = vier Auslegungen. In der Psychoanalyse drei Analytiker = vier Hermeneutiken. Ebenfalls so im Marxismus. Dies ergibt auf der einen Seite eine qualifizierte Vielfalt, aber auch den Nachteil einer manchmal notwendigen Einigkeit, besonders im politischen Feld. Freud, wie auch Marx haben dabei, unter dem Eindruck des damals schon herrschenden Antisemitismus, ihre jüdische Identität geleugnet. Aber wie das so ist. Das Verleugnete bricht sich immer wieder Bahn.
Dipl.-Psych. Dipl.-Päd., Psychoanalytiker DGPT Werner Dinkelbach
Andernach
Die Eklektik erweitern
Zu K. Färber: Jüdische Wurzeln in der Psychotherapie. Psychotherapeutenjournal 1/2026, S. 25–32.
Erfreulich erfrischend, weil andersdenkend, fand ich das Editorial der Kollegin Sandra Dörrenbächer. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, eine Diskussion in eine erweiterte Richtung anzustoßen.
Die Psychologie selbst befindet sich traditionell in einer Zwischenwelt zwischen Geistes- und Naturwissenschaft. Und auch die Geisteswissenschaft selbst ist nicht unipolar. Ich möchte hier eine Tür aufstoßen in die Gnostik, die Antworten hat, wenn der Mainstream an seine Grenzen stößt. Die jüdische Tradition der Psychotherapie fängt nicht etwa erst zu Zeiten von Sigmund Freud an, sondern bereits ein paar Tausend Jahre früher. So ist als eine der wichtigen jüdischen Vertreter die Gemeinschaft der Essener zu nennen (beheimatet am Toten Meer und nicht in der Stadt Essen). Die Gnostik im Allgemeinen hat Antworten auf akute Probleme der Neuzeit wie „rastloser Schlaf, der nicht mehr trägt, Nervosität, die nicht mehr abklingt, Getriebensein, suchend und doch nicht findend, wo ist die Heimat etc.“ Natürlich ist die Gnostik auch kein Allheilmittel, doch für viele Suchende tröstender und aufbauender, weil irgendwie überzeugender als die Antworten des Mainstreams. Viele Kolleginnen und Kollegen stehen dem Buddhismus näher als den christlichen Lehren. Warum sollten wir nicht aus aktuellem Anlass (die oben beschriebenen Symptome gab es früher noch nicht so ausgeprägt) die Eklektik erweitern und auch im PTJ mehr Raum für solche Thematiken schaffen. Mich würde es jedenfalls freuen!
Dipl.-Psych. Holger Jordan
Lüdenscheid
Ideenreich und mutig
Zu K. Färber: Jüdische Wurzeln in der Psychotherapie. Psychotherapeutenjournal 1/2026, S. 25–32.
Mit Freude habe ich Klemens Färbers ideenreichen und zugleich mutigen Artikel über das jüdische Erbe der Tiefenpsychologie gelesen. Aufschlussreiche Verbindungen von religiöser Lebenspraxis im Judentum und Setting im therapeutischen Geschehen in der Analyse werden plausibel dargelegt. Der bekennende Agnostiker Freud wird so zum Mittelsmann einer jüdischen Tradition des intimen Gesprächs mit dem unsichtbaren Gott – der Analytiker sitzt hinter der Couch! Ihm darf das eigene Geschick geklagt werden und sogar Vorwürfe und Zweifel am Herrn der Welt sind zugelassen. Regression dient hier wie da dem vom Leben Bedrängten, sich gestärkt in die lebensweltliche Konfliktzone wieder einzugliedern. Aufschlussreich empfand ich Färbers Kommentare zu Thomas Manns Josephs-Trilogie, interpretiert als Erziehungsroman. Deren Protagonist, ein überaus narzisstischer Knabe, nimmt nach anfänglichem Groll die ihm auferlegten Prüfungen an, durchleidet sie auf seinem langen Weg der Selbsterziehung bereitwillig. Diese ‚Lehrtherapie‘ endet in der Rolle als Traumdeuter des Pharao – Joseph wird, ganz im Geiste Freuds, zum Analytiker der Kultur.
Noch mehr hätte mich die Lektüre erfreut, wenn Färber nicht nur dieses Wagnis der Annäherung von Psychoanalyse und Pädagogik unternommen hätte, sondern auch Alfred Adler, Gründungsmitglied der Mittwochsgesellschaft, Erwähnung gefunden hätte, um aus 100-jähriger Amnesie wieder ins psychoanalytische Gedächtnis heimkehren zu dürfen.
Dr. Dipl.-Psych. Matthias Voigt
Berlin
Keine Trennung zwischen „Psychotherapie“ und „Neuropsychologie“
Zu G. Krahl & N. Koller: Begutachtung nach einer COVID-19-Infektion: Aktueller Stand und Herausforderungen. Psychotherapeutenjournal 1/2026, S. 15–24.
Vielen Dank, dass Sie einen Artikel zum Thema Begutachtung von Post-Covid Infektionen erstellt und veröffentlicht haben. Es gibt aktuell viel zu wenige Artikel zu diesem Thema und dieser ist eine Bereicherung. In meiner Praxis begutachte ich sowohl für die Rentenversicherung als auch für die Berufsgenossenschaften Menschen mit dieser Fragestellung.
Mit fast allen Punkten in Ihrem Artikel stimme ich überein. Aber die Unterscheidung zwischen psychologisch-psychotherapeutischer und neuropsychologischer Kompetenz ist eine historisch bedingte, nicht mehr zeitgemäße Sichtweise.
Alle ambulant in einer Praxis tätigen NeuropsychologInnen sind in erste Linie klinisch tätige Psychotherapeuten mit Weiterbildung in Neuropsychologischer Kompetenz.
Es gibt überhaupt keine Trennung mehr zwischen „Psychotherapie“ und „Neuropsychologie“: spätestens mit Veröffentlichung der neuen Weiterbildungsordnungen der PTKn seit 2023 ist diese Synthese auch namentlich verankert: die neue Fachkunde nach Approbation heißt aus gutem Grund jetzt „Neuropsychologische Psychotherapie“.
Mein Fachbereich ist also ausführlich weitergebildet, ALLE Fragestellungen von Post- Covid-Erkrankungen im psychischen Bereich kompetent zu begutachten.
Traditionell wird der Fachbereich der Neuropsychologischen Psychotherapie immer noch reduziert auf die Testdiagnostik wahrgenommen - das hat wie gesagt historische Gründe - diese Sichtweise entspricht schon seit ein paar Jahren nicht mehr dem heutigen Stand der Kompetenzen und des Tätigkeitsfeldes der klinischen Neuropsychologie.
Spätestens seit Zulassung der Neuropsychologie zu den Leistungen der GKV im Jahr 2011 ist offiziell anerkannt, dass Neuropsychologie eine gleichwertige Form der Psychotherapie ist und viel mehr leistet als Tests.
Auch bezüglich der nicht approbierten Kollegen sollte die Reduktion des Arbeitsfeldes auf die Testdiagnostik aus den Köpfen verschwinden. Diejenigen Kolleginnen, die beispielsweise in Kliniken arbeiten, benötigen für Ihre Tätigkeit nicht notwendigerweise eine Approbation, sind aber ebenso psychologisch-psychiatrisch qualifiziert und kompetent, Begutachtungen nach Post-Covid-Infekten durchzuführen.
Susanne Arp
Klinische Neuropsychologin/PP
Hamburg
Replik: Auch bei nicht approbierten neuropsychologischen Kolleg*innen keine Reduktion auf Testdiagnostik
Antwort von Gordon Krahl und Nadine Koller auf die Zuschrift von Susanne Arp
Vielen Dank für die wertvollen Anmerkungen. Sie sprechen da ein wichtiges Thema an. Natürlich muss betont werden, dass approbierte Neuropsycholog*innen sowohl die neuropsychologische wie aber auch die psychotherapeutische Fragestellung beantworten können. Damit sind diese bei der Frage der Post-Covid-Symptomatik befähigt, Begutachtung umfassend durchzuführen. Aber auch bei den nicht approbierten neuropsychologischen Kolleg*innen sollte keine Reduktion auf die Testdiagnostik stattfinden. Hier würde sich nur das Problem stellen, dass z. B. für die Berufsgenossenschaften bestimmte Qualifikationen (z. B. die Approbation) bestehen, um als Gutachter*in für psychische Störungen auf die Liste der DGUV aufgenommen zu werden. Dies kann aber von Kostenträger zu Kostenträger recht unterschiedlich ausfallen.
Dipl.-Psych. Gordon Krahl und B. Sc. Psych. Nadine Koller
Frankfurt