Originalia

Begleitende Unterstützungsangebote für Erwachsene mit Autismus

Ein multimodaler Versorgungsansatz

Complementary Support for Adults with Autism

A Multimodal Care Approach

verfasst von: Charlotte Küpper, Silke Lipinski & Isabel Dziobek

Veröffentlicht / published 17.06.2026

Abstract

Zusammenfassung: Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) bestehen über die gesamte Lebensspanne und gehen häufig mit zusätzlichen psychischen Belastungen sowie Einschränkungen in zentralen Lebensbereichen einher. Neben der psychotherapeutischen Behandlung benötigen viele autistische Erwachsene daher ergänzende medizinische, psychosoziale und rehabilitative Unterstützungsangebote. Der vorliegende Beitrag komplettiert die zuvor erschienenen Teile der Artikelreihe zu Diagnostik und Psychotherapie bei Autismus im Erwachsenenalter und möchte einen praxisorientierten Überblick über relevante begleitende medizinische, psychosoziale und rehabilitative Unterstützungsangebote für erwachsene Menschen im Autismus-Spektrum bieten. Dargestellt werden Behandlungsmöglichkeiten bei häufigen Komorbiditäten, weitere therapeutische Maßnahmen wie Ergotherapie oder Logopädie, Digitale Gesundheitsanwendungen, stationäre und teilstationäre Behandlungsformen, Angebote der Selbsthilfe sowie Unterstützungsangebote in den Bereichen Ausbildung, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle von Psychotherapeut*innen als zentrale Schnittstelle im Versorgungssystem. Sie können Unterstützungsbedarfe erkennen, Patient*innen über geeignete Angebote informieren und bei der Koordination ergänzender Maßnahmen unterstützen. Ziel des Beitrags ist es, Psychotherapeut*innen praxisnah eine Orientierung zu geben und so zu einer verbesserten, multimodalen Versorgung autistischer Erwachsener beizutragen.

Summary: Autism spectrum disorders (ASD) persist throughout life and are often accompanied by additional psychological stress and limitations in key areas of life. In addition to psychotherapeutic treatment, many autistic adults therefore require supplementary medical, psychosocial and rehabilitative support services. This article complements the previously published parts of this series of articles on diagnosis and psychotherapy for autism in adulthood and provides a practice-oriented overview of relevant complementary services. It presents pharmacological treatment options for common comorbidities, other therapeutic measures such as occupational therapy or speech therapy, digital health applications, inpatient and day-care treatment forms, self-help services and support services in the areas of education, work, housing and social participation. There is a particular focus on the role of psychotherapists as a central interface in the care system. They can identify support needs, inform patients about suitable services and assist in coordinating complementary measures. The aim of the article is to provide psychotherapists with practical guidance and thus contribute to improved, multimodal care for autistic adults.


Einleitung

Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) beginnen in der frühen Kindheit und persistieren über die gesamte Lebensspanne. Es handelt sich um ein ätiologisch und phänotypisch heterogenes Störungsbild, dessen Symptomverlauf und psychosoziales Funktionsniveau erheblich variieren können. Während manche autistische Erwachsene ein hohes Maß an Selbstständigkeit erreichen, sind andere dauerhaft auf Unterstützung angewiesen oder erleben trotz guter kognitiver Fähigkeiten erhebliche Einschränkungen in zentralen Lebensbereichen wie Arbeit, Partnerschaft oder selbstständigem Wohnen. So zeigen metaanalytische Befunde (Mason et al., 2021), dass ein erheblicher Anteil autistischer Erwachsener in den Bereichen Erwerbstätigkeit, soziale Integration und Selbstständigkeit ein niedriges psychosoziales Funktionsniveau aufweist. Auch bei durchschnittlichen bis überdurchschnittlichen kognitiven Fähigkeiten bestehen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhte Risiken für Arbeitslosigkeit, Frühberentung, komorbide psychische und körperliche Erkrankungen sowie Suizidalität.

Unterstützungsbedarfe sind häufig langfristig und betreffen mehrere Lebensbereiche gleichzeitig. Besonders in Übergangsphasen, etwa beim Wechsel von Schule in Ausbildung oder Beruf oder bei der Transition in die Erwachsenenversorgung, kann es durch unterschiedliche Zuständigkeiten, divergierende Zugangskriterien und unzureichendes störungsspezifisches Wissen zu Versorgungsabbrüchen und/oder Symptomverschlechterung kommen; zugleich bieten diese Phasen Ansatzpunkte für gezielte Unterstützung. Strukturierende und teilhabeorientierte Maßnahmen können alltagspraktische Stabilität und Entlastung fördern und so dazu beitragen, dass psychotherapeutische Interventionen überhaupt wirksam greifen.

Die S3-Leitlinien zur Therapie von ASS (DGKJP & DGPPN, 2021) betonen als übergeordnete Behandlungsziele die Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit, Lebensqualität sowie gesellschaftlicher Teilhabe und empfehlen ein multimodales Vorgehen. Vor diesem Hintergrund ergänzt der vorliegende Beitrag die zuvor erschienenen Teile der Artikelreihe zu Diagnostik und psychotherapeutischer Behandlung (Küpper et al., 2025; 2026) um einen strukturierten Überblick über begleitende Unterstützungsangebote für Erwachsene mit Autismus.[1] Der Text versteht sich als praxisnahe Orientierungshilfe für die klinische Arbeit. Im Fokus stehen Angebote, die eine Psychotherapie sinnvoll ergänzen bzw. vorbereiten oder – sofern keine Indikation für eine Richtlinienpsychotherapie besteht – alternativ genutzt werden können. Psychotherapeut*innen können im Rahmen der multimodalen Versorgung eine wichtige Rolle übernehmen, insbesondere bei der Klärung individueller Unterstützungsbedarfe, der Information über geeignete Maßnahmen sowie der Vermittlung an weiterführende Angebote. Eine vertiefte Darstellung findet sich im Exkurs „Rolle der Psychotherapeut*innen in der Versorgung“ (s. Kasten 1).

Im Weiteren werden vier zentrale Bereiche dargestellt:

  1. ergänzende psychologisch-medizinische Behandlungsangebote,

  2. Ausbildung und Beruf,

  3. Wohnen und Alltagsunterstützung sowie

  4. soziale Teilhabe und Selbsthilfe.

Die Abbildung bietet hierzu einen Überblick. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, dass alle dargestellten Maßnahmen im Einzelfall umgesetzt werden müssen; vielmehr sollen sie eine Auswahl möglicher Unterstützungsoptionen aufzeigen. Welche Angebote sinnvoll sind, hängt von den individuellen Bedarfen, Ressourcen und Rahmenbedingungen ab. Berücksichtigt wird insbesondere die Situation erwachsener Personen ohne Intelligenzminderung.

Abbildung: Überblick über mögliche Unterstützungsangebote als Bausteine, die je nach individuellen Bedarfen, Ressourcen und Rahmenbedingungen ausgewählt werden können (Auswahl, kein Anspruch auf Vollständigkeit; Fokus auf erwachsene Personen ohne begleitende Intelligenzminderung)

Abbildung: Überblick über mögliche Unterstützungsangebote als Bausteine, die je nach individuellen Bedarfen, Ressourcen und Rahmenbedingungen ausgewählt werden können (Auswahl, kein Anspruch auf Vollständigkeit; Fokus auf erwachsene Personen ohne begleitende Intelligenzminderung)

Kasten 1: Exkurs: Rolle der Psychotherapeut*innen in der multimodalen Versorgung

Nach der Diagnosestellung ist zu prüfen, ob eine Indikation für eine Richtlinien-Psychotherapie besteht.[2] Psychotherapie ist bei Autismus-Spektrum-Störungen insbesondere dann angezeigt, wenn komorbide psychische Störungen vorliegen, krankheitsbezogene Beschwerden gelindert, funktionelle Einschränkungen reduziert oder einer Verschlechterung vorgebeugt werden soll. Stehen hingegen primär Fragen der beruflichen oder sozialen Teilhabe, Alltagsstrukturierung oder Beratung im Vordergrund, sind ergänzende oder alternative Unterstützungsangebote in Betracht zu ziehen.

Im Rahmen einer multimodalen Versorgung können Psychotherapeut*innen eine wichtige beratende und koordinierende Rolle übernehmen. Sie können dazu beitragen, den individuellen Unterstützungsbedarf zu klären, über geeignete Maßnahmen zu informieren und Patient*innen bei der Anbindung an weiterführende Angebote zu unterstützen. Darüber hinaus können Psychotherapeut*innen im Rahmen der jeweils geltenden vertragsärztlichen Regelungen verschiedene unterstützende Leistungen verordnen, die über die klassische Richtlinien-Psychotherapie hinausgehen (KBV, 2022). Dazu zählen beispielsweise Soziotherapie, medizinische Rehabilitation, Krankenhausbehandlung, Krankenbeförderung, Ergotherapie, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie die psychiatrische häusliche Krankenpflege.

Da Erwachsene mit Autismus häufig auf mehrere Angebote im Hilfesystem parallel angewiesen sind, kann eine Koordination dazu beitragen, unterschiedliche Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen. Behandelnde Psychotherapeut*innen können hierbei eine moderierende und vernetzende Funktion übernehmen, indem sie Kontakte zu Mitbehandelnden anstoßen, relevante Informationen bündeln oder Patient*innen bei Antragsprozessen unterstützen.

Im Rahmen laufender Therapien können reguläre Sitzungen oder zwischen den Sitzungen Leistungen des „Psychotherapeutischen Gesprächs“ (EBM 23220) genutzt werden, um gemeinsam mit Patient*innen Kontakte zu Mitbehandelnden zu planen oder durchzuführen. In begrenztem Umfang ist das „Psychotherapeutische Gespräch“ auch mit relevanten Bezugspersonen (z. B. Mitbehandelnden, rechtlichen Betreuer*innen oder Angehörigen) ohne Anwesenheit des*der Patient*in abrechenbar. Die praktische Umsetzung interdisziplinärer Abstimmung gestaltet sich im Versorgungsalltag jedoch häufig zeitlich und organisatorisch anspruchsvoll. Niedrigschwellige Formen der Koordination, etwa die Anbahnung von Kontakten, die Klärung konkreter Anliegen, die Nachbesprechung externer Termine oder die Information der Mitbehandelnden (z. B. in Form von Befunden, kurzen Stellungnahmen oder Hinweisen zu notwendigen Anpassungen), können hier hilfreich sein. Viele Patient*innen sind nach entsprechender Vorbesprechung in der Lage, Anträge selbst zu stellen oder Gespräche mit anderen Behandler*innen eigenständig zu führen. Bei erhöhtem Unterstützungsbedarf kann die Einbindung zusätzlicher Hilfen, etwa einer begleitenden Betreuung oder Einzelfallhilfe, sinnvoll sein. Umfangreicher ausfallender Aufwand für die Erstellung von Berichten (beispielsweise zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs oder zur Darstellung des Ausmaßes der Beeinträchtigung) oder fallbezogene Abstimmungen mit Mitbehandelnden sind im EBM jedoch nur begrenzt abrechenbar.

Auch nach Abschluss einer Therapie können niedrigfrequente Kontakte hilfreich sein, um Stabilität zu sichern, Krisen frühzeitig zu erkennen oder notwendige Anpassungen bei Unterstützungsleistungen vorzunehmen. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer geplanten und beantragten Rezidivprophylaxe nach Beendigung einer Langzeittherapie (EBM 35425R) oder über das „Psychotherapeutische Gespräch“ (EBM 23220) erfolgen.

Insgesamt kann Psychotherapie so in ein breiteres Unterstützungssetting eingebettet werden, das sich an den individuellen Bedarfen der Patient*innen orientiert.


Ergänzende psychologisch-medizinische Behandlungsangebote

Menschen im Autismus-Spektrum nehmen medizinische und psychosoziale Unterstützungsangebote häufig seltener oder später in Anspruch als andere Patient*innengruppen (Mason et al., 2019). Neben individuellen Barrieren spielen strukturelle Faktoren eine Rolle, etwa ein Mangel an autismusspezifischen Angeboten oder Unsicherheiten von Behandler*innen im Umgang mit der Symptomatik (Lipinski et al., 2022; Dückert et al., 2023). Gleichzeitig zeigen Studien eine erhöhte Morbidität und eine reduzierte Lebenserwartung, unter anderem aufgrund somatischer und psychiatrischer Komorbiditäten (Khachadourian et al., 2023; Hirvikoski et al., 2016). Ergänzende medizinische und psychologische Behandlungsangebote können daher eine wichtige Rolle in der Versorgung spielen.

Psychiatrisch relevante Komorbiditäten wie Depressionen, Angststörungen oder ADHS treten bei Menschen im Autismus-Spektrum häufig auf und können den Leidensdruck erheblich verstärken. In solchen Fällen kann eine psychiatrische Mitbehandlung sinnvoll sein. Psychotherapeut*innen können entsprechenden Behandlungsbedarf erkennen, über mögliche Behandlungsoptionen informieren und gegebenenfalls eine psychiatrische Mitbehandlung anbahnen. Im Kontext der pharmakologischen Behandlung ist grundsätzlich zwischen einer Medikation zur Behandlung der Symptomatik der ASS und einer Behandlung komorbider psychischer Störungen zu unterscheiden. Für die Kernsymptomatik von ASS ist bislang keine psychopharmakologische Behandlung zugelassen. Insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung sozialer Interaktion und Kommunikation gilt eine medikamentöse Behandlung als nicht wirksam und wird daher nicht empfohlen. Eine Metaanalyse (Siafis et al., 2022) bestätigt diesen Befund, weist jedoch darauf hin, dass für bestimmte Symptome, wie beispielsweise ausgeprägte restriktive und repetitive Verhaltensweisen, Stereotypien oder Reizüberflutung, ein medikamentöser Off-Label-Einsatz bestimmter Substanzklassen in Erwägung gezogen werden kann. Auch aus der klinischen Praxis wird über positive Erfahrungen mit Off-Label-Behandlungen berichtet, insbesondere bei sorgfältiger Indikationsstellung und individueller Dosierung (vgl. Tebartz van Elst, 2025). Da entsprechende Therapieversuche außerhalb der zugelassenen Indikationen erfolgen, sollten Patient*innen darüber durch die behandelnden Psychiater*innen transparent aufgeklärt werden. Für komorbide psychische Störungen empfiehlt die S3-Leitlinie eine Behandlung gemäß den jeweiligen störungsspezifischen Leitlinien und nach fachärztlicher Einschätzung. Allerdings liegen bislang nur wenige kontrollierte Studien zur Wirksamkeit psychopharmakologischer Behandlungen bei zugrunde liegender ASS vor. Vorhandene Befunde zeigen teilweise positive Effekte, sind jedoch heterogen und weisen meist geringe Effektstärken auf. Grundsätzlich können Menschen mit ASS empfindlicher auf Medikamente reagieren oder individuelle Nebenwirkungsprofile zeigen. Daher sollte die medikamentöse Behandlung möglichst mit niedriger Anfangsdosis begonnen und schrittweise angepasst werden. Da viele Betroffene zudem einen möglichen Autonomieverlust durch Medikamente befürchten, ist ein transparenter und partizipativer Entscheidungsprozess besonders wichtig. Hier kann auch eine höhere Frequenz von psychotherapeutischen Kontakten begleitend sinnvoll sein.

Viele erwachsene Menschen im Autismus-Spektrum erleben Schwierigkeiten in Bereichen wie Handlungsplanung, sensorischer Reizverarbeitung oder Alltagsorganisation, die sich auf Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe auswirken können. Wenn funktionelle Einschränkungen in der Alltagsbewältigung vorliegen, können ergotherapeutische Angebote sinnvoll sein. Psychotherapeut*innen können entsprechende Bedarfe erkennen, über ergänzende Behandlungsoptionen informieren und die Inhalte mit anderen Fachdisziplinen abstimmen. Seit 2021 können Psychotherapeut*innen Ergotherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnen. Verordnungsfähige Heilmittel umfassen beispielsweise psychisch-funktionelle Maßnahmen, Hirnleistungstraining oder sensomotorisch-perzeptive Übungen (KBV, 2022). Für Erwachsene mit Autismus können etwa ein Training von Alltagsfertigkeiten, Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Förderung beruflicher Kompetenzen, Konzentrations- und Gedächtnistraining oder Strategien zur Reizregulation relevant sein. Die „Praxis-Info Ergotherapie“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK, 2024) stellt hier eine gute Alltagshilfe dar.

Bei sprachlichen oder kommunikativen Beeinträchtigungen kann zudem eine logopädische Behandlung sinnvoll sein. Sprach- und Sprechtherapie kann Patient*innen dabei unterstützen, Kommunikationsabsichten auszudrücken, Sprachverständnis und Ausdrucksfähigkeit zu verbessern sowie pragmatische und konversationsbezogene Fertigkeiten zu fördern. Die Verordnung erfolgt hier über andere ärztliche Fachrichtungen. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung besteht wiederum die Chance, die möglichen Bedarfe zu erkennen und zur Diagnostik und für weiterführende Verordnungen an den*die entsprechende*n (Fach-)Ärzt*in zu verweisen.

Digitale Interventionen gewinnen zunehmend an Bedeutung in der Versorgung von Menschen im Autismus-Spektrum. Ihre besondere Eignung wird unter anderem mit spezifischen Stärken vieler Autist*innen, etwa im Bereich des Systematisierens, und mit der Vorhersehbarkeit technischer Systeme sowie dem reduzierten Bedarf an direkter sozialer Interaktion begründet (Schuster et al., 2018). Digitale Angebote können sowohl therapiebegleitend als auch eigenständig eingesetzt werden, etwa als niedrigschwelliges Versorgungsangebot, zur Überbrückung von Wartezeiten oder im Rahmen eines Stepped-Care-Ansatzes. Psychotherapeut*innen können bestimmte Programme als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) verordnen. Hier muss jedoch geprüft werden, ob regelmäßige Begleitung Teil der Leistung ist. Spezifische DiGA für ASS stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Aktuell befindet sich eine autismusspezifische digitale Intervention in der Entwicklung, die auf dem Manual von Dziobek und Stoll (2024) basiert und typische Herausforderungen im Autismus-Spektrum adressiert, etwa Selbstwert, Stressbewältigung oder soziale Beziehungen. Erste Nutzungstests weisen auf positive Effekte auf psychische Belastung und soziales Funktionsniveau hin; eine randomisiert-kontrollierte Studie wird derzeit durchgeführt. Darüber hinaus stehen DiGA für häufige komorbide Störungen wie Depression oder Angststörungen zur Verfügung. Diese sind zwar nicht autismusspezifisch, können jedoch insbesondere dann sinnvoll sein, wenn derzeit keine spezialisierte Versorgung verfügbar ist.

Ergänzend wurde in Deutschland mit dem Social Cognition Training Tool (SCOTT) bzw. dessen Weiterentwicklung EVA (Emotionen Verstehen und Ausdrücken) ein digitales Trainingsprogramm für erwachsene Personen im Autismus-Spektrum entwickelt, das auf die Förderung sozial-kognitiver und emotionaler Kompetenzen abzielt und im Rahmen einer großen randomisiert-kontrollierten Studie evaluiert wurde (Tebartz van Elst et al., 2021). Teilnehmende trainierten über vier Monate regelmäßig und über mehrere Stunden hinweg. Erste Datenauswertungen deuten darauf hin, dass sich nach acht Monaten positive Effekte auf das soziale Funktionsniveau zeigen, erhoben mit der Social Responsiveness Scale (SRS-2; Publikation in Vorbereitung).

Während ambulante Unterstützungsangebote und digitale Interventionen häufig eine niedrig- bis mittelintensive Versorgung ermöglichen, kann in bestimmten Belastungssituationen oder bei schwerer komorbider Symptomatik eine intensivere Behandlung erforderlich sein. Für erwachsene Menschen im Autismus-Spektrum existieren jedoch bislang nur wenige spezialisierte stationäre oder teilstationäre Angebote (z. B. am Universitätsklinikum Freiburg). Die meisten allgemeinen (teil-)stationären Behandlungssettings sind nicht spezifisch auf die Bedürfnisse autistischer Menschen ausgerichtet. Zudem stellen strukturelle Bedingungen eines (teil-)stationären Aufenthalts (wie beispielsweise die neue und ungewohnte Umgebung, Mehrbettzimmer, eine hohe Reizdichte, zahlreiche neue soziale Kontakte oder häufige Wechsel von Bezugspersonen) für viele eine zusätzliche Belastung dar. Psychotherapeut*innen können Patient*innen daher bei der Orientierung im Versorgungssystem unterstützen, geeignete Einrichtungen recherchieren und den Übergang in eine stationäre Behandlung vorbereiten. Hilfreich ist beispielweise eine vorbereitende Kommunikation zwischen ambulantem*ambulanter Psychotherapeut*in und Klinik, etwa durch eine Epikrise mit Hinweisen zu individuellen Besonderheiten und Unterstützungsbedarfen. Da stationäre Aufenthalte häufig mit Veränderungen von Routinen und erhöhten sozialen Anforderungen verbunden sind, empfiehlt sich zudem eine psychotherapeutische Vorbereitung, etwa durch konkrete Ablaufplanung oder Visualisierung der zu erwartenden Abläufe.

Eine besondere Versorgungsform stellt die stationsäquivalente Behandlung (StäB) dar. Dabei erfolgt eine psychiatrische Akutbehandlung bei akuter Krise im häuslichen Umfeld durch ein multiprofessionelles Klinikteam. Für Autist*innen kann diese Behandlungsform eine entlastende Alternative sein, da Krankenhausumgebungen mit hoher Reizdichte und unvorhersehbaren Abläufen zusätzliche Belastungen darstellen können.

Unabhängig von geplanten Behandlungssettings können im Verlauf auch akute Krisensituationen auftreten, die eine kurzfristige Unterstützung erforderlich machen. Bei Menschen im Autismus-Spektrum können solche Krisen beispielsweise durch Überlastung, Reizüberflutung, soziale Konflikte oder abrupte Veränderungen ausgelöst werden und sich in massiver Anspannung, Rückzug, depressiver Symptomatik oder suizidalen Gedanken äußern. In solchen Situationen ist es wichtig, über Kenntnisse zu niedrigschwelligen und möglichst gut zugänglichen Unterstützungsangeboten zu verfügen. Psychotherapeut*innen können gemeinsam mit Patient*innen individuelle Krisenpläne entwickeln und auf geeignete Hilfsangebote aufmerksam machen. Eine wichtige Anlaufstelle stellt der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) dar, der Beratung, Krisenintervention und Unterstützung bei sozialen oder behördlichen Anliegen bietet. Auch wenn diese Angebote nicht autismusspezifisch ausgerichtet sind, können sie in akuten Belastungssituationen stabilisierend wirken. Ergänzend bestehen Selbsthilfeangebote: Der Verein Aspies e. V. – Menschen im Autismus-Spektrum bietet beispielsweise ein Krisentelefon für Autist*innen an, über das Gespräche mit Personen aus dem Autismus-Spektrum geführt werden können.

Weitere Unterstützungsinstrumente des Vereins sind etwa Notfallkarten mit kurzen Hinweisen zu autismusbezogenen Besonderheiten, die in der allgemeinen Gesundheitsversorgung genutzt werden können, sowie das international verbreitete Sonnenblumen-Schlüsselband als Hinweis auf nicht sichtbare Behinderungen. Informationsmaterialien wie die Flyer der partizipativen Autismus-Forschungs-Kooperation[3] können zudem dazu beitragen, Umfeld und Fachpersonen über autismusbezogene Bedürfnisse zu informieren.


Ausbildung und Beruf

Berufliche Integration ist entscheidend für gesellschaftliche Teilhabe, psychische Gesundheit und Lebenszufriedenheit. Dennoch zeigen zahlreiche Studien eine deutliche Diskrepanz zwischen Qualifikation und tatsächlicher Arbeitsmarktintegration bei Erwachsenen mit Autismus ohne begleitende Intelligenzminderung (Kirchner & Dziobek, 2014; Roux et al., 2013; Lehnhardt et al., 2012). Trotz guter intellektueller Fähigkeiten und hoher Bildungsabschlüsse sind sie im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung überdurchschnittlich häufig arbeitslos, frühberentet oder in gering bezahlten Teilzeitstellen tätig und erleben instabile Erwerbsverläufe mit häufigen Arbeitsplatzwechseln und längeren Phasen der Arbeitslosigkeit (Hedley et al., 2017; Frank et al., 2018; Riedel et al., 2016). Übergänge von der Schule in Ausbildung, Studium oder Beruf sind besonders kritisch, da vertraute Strukturen und Bezugspersonen wegfallen und hohe Anforderungen an Flexibilität, Selbstorganisation und soziale Anpassungsfähigkeit entstehen. Sensorische Belastungen, soziale und kommunikative Anforderungen sowie Diskrepanzen zwischen kognitiven Fähigkeiten und praxisnahen Fertigkeiten erschweren zudem den Einstieg und beruflichen Alltag.

In der Psychotherapie stellen Psychoedukation, ein gezieltes Training sozialer Kompetenzen (z. B. Arbeitsplatzkommunikation, Umgang mit Feedback, Konfliktklärung) sowie die Erarbeitung eines individuellen Stärken-und-Schwächen-Profils zentrale Bausteine dar. Konkrete therapeutische Materialien und manualisierte Ansätze finden sich beispielsweise bei Dziobek und Stoll (2024). Auch die begleitete Planung einer möglichen Offenlegung der Diagnose am Arbeitsplatz kann Teil der Therapie sein, da es letztlich mit höherer Arbeitszufriedenheit assoziiert sein kann, wenn die Kolleg*innen und Vorgesetzten hierüber informiert sind (Kirchner & Dziobek, 2014). Wünsche hinsichtlich einer Offenlegung variieren jedoch stark. Ob, wann und in welchem Umfang eine Diagnose kommuniziert wird, ist daher stets eine individuelle Entscheidung der Patient*innen und sollte therapeutisch ergebnisoffen reflektiert werden. Befindet sich eine autistische Person in Ausbildung oder Studium, kann die Beantragung von Nachteilsausgleichen sinnvoll sein (beispielsweise zur Umwandlung mündlicher in schriftliche Prüfungsformen), wobei konkrete Maßnahmen individuell besprochen werden sollten. Oft helfen auch gemeinsame klärende Gespräche mit Ausbilder*innen, Lehrkräften oder betrieblichen Ansprechpartner*innen, wie der Schwerbehindertenvertretung, um Stärken und Einschränkungen transparent zu machen und konkrete Anpassungen zu vereinbaren.

Ergänzend oder als Alternative zur psychotherapeutischen Begleitung können externe Unterstützungsangebote die berufliche Integration praxisnah unterstützen. Diese lassen sich grob in drei Bereiche gliedern:

  1. Maßnahmen für den Übergang von der Schule in den Beruf (z. B. Berufsorientierung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsbildungswerke),

  2. Leistungen zur Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt (z. B. Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Arbeitsassistenz, Inklusionsbetriebe) und

  3. Angebote zur Teilhabe außerhalb des ersten Arbeitsmarktes (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen, Zuverdienst).

Solche Angebote erleichtern Übergänge, erhöhen berufliche Stabilität und ermöglichen die gezielte Nutzung individueller Stärken. Neben allgemeinen Angeboten existieren auch auf Autismus spezialisierte Programme und Angebote, wie beispielsweise auticon, das ausschließlich autistische IT-Consultants beschäftigt, oder das „Autism at Work“-Programm von SAP. Online-Jobbörsen wie myAbility.jobs listen gezielt Integrationsstellen, während Initiativen wie autSocial e. V. Fähigkeitenworkshops von autistischen Menschen für autistische Menschen anbieten und SALO+PARTNER Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Integration bereitstellt. Die Broschüre „Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Autismus“ des Bundesverbandes autismus Deutschland e. V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (Beese et al., 2023) informiert über Bedarfe, rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten der Berufsvorbereitung wie auch -begleitung und eignet sich als Orientierungshilfe für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Ergänzend empfiehlt sich die Beratung durch regionale Stellen wie Agenturen für Arbeit, Integrationsämter, Integrationsfachdienste, spezialisierte Autismus-Beratungsstellen und Autismus-Therapiezentren. In größeren Unternehmen oder Hochschulen können Schwerbehindertenvertretungen und Studienbeauftragte individuelle Unterstützung vermitteln und über rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten informieren.

Eine zentrale Rolle spielen bundesweite Dachorganisationen wie Autismus Deutschland e. V. und Betroffenenverbände wie Aspies e. V. – Menschen im Autismusspektrum. Diese bündeln Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten, rechtlichen Rahmenbedingungen, Selbsthilfe- und Beratungsstrukturen. Damit stellen diese Organisationen eine niedrigschwellige Orientierungshilfe bereit, sowohl für Betroffene und Angehörige als auch für behandelnde Fachpersonen.

Kasten 2: Exkurs: Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt die Beeinträchtigung der Teilhabe im Alltag und nicht die Schwere einer Erkrankung. Entscheidend ist hierbei nicht die Diagnose allein, sondern die konkrete funktionelle Einschränkung im Alltag.

Psychotherapeut*innen können Patient*innen über die grundsätzliche Möglichkeit informieren, beim zuständigen Versorgungsamt den GdB feststellen zu lassen, und bei Bedarf an entsprechende Beratungsstellen wie Teilhabeberatungen oder Integrationsämter vermitteln. Dabei können auch Ambivalenzen, wie z. B. Ängste vor Diskriminierung, besprochen werden.

Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt oder den regional zuständigen Behörden; in vielen Bundesländern ist dies auch online möglich. In der Regel werden Diagnosegutachten sowie ergänzende ärztliche und therapeutische Unterlagen benötigt. Ab einem GdB von 20 gilt eine Funktionsbeeinträchtigung als anerkannte Behinderung, ab einem GdB von 50 als Schwerbehinderung; ab diesem Grad wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Für Menschen mit Autismus wird die Bewertung unter anderem anhand des Ausmaßes „sozialer Anpassungsschwierigkeiten“ gemäß Versorgungsmedizinverordnung bewertet. Da Autismus ein komplexes Phänomen darstellt und oft weitere Beeinträchtigungen umfasst, die nicht direkt erfasst werden, ist es empfehlenswert, aussagekräftige Unterlagen einzureichen und im Einzelfall zusätzliche Beeinträchtigungen geltend zu machen.

Eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit dieser kann steuerliche, arbeitsrechtliche und soziale Nachteilsausgleiche im Bereich Erwerbstätigkeit ermöglichen. Dazu zählen die Bereitstellung technischer Arbeitshilfen, Unterstützung beim Erreichen oder bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, Unterstützung beim Erwerb oder Ausbau beruflicher Kenntnisse, Förderung durch Integrationsfachdienste oder Jobcoaches, finanzielle Zuschüsse für Arbeitgeber*innen, besonderer Kündigungsschutz sowie zusätzliche Urlaubstage. Eine Offenlegung gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtend, kann jedoch sinnvoll sein, um gemeinsam Lösungen zu finden und arbeitsbezogene Anforderungen besser zu bewältigen.

Ob und in welchem Umfang die Beantragung der Feststellung eines GdB sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden. Dabei sollten Patient*innen administrative Aufwände und auch mögliche negative Auswirkungen bedenken. Der Prozess der offiziellen Einstufung kann emotional belastend sein, und es gilt zu beachten, dass ein anerkannter GdB in manchen Berufen durchaus auch nachteilige Auswirkungen haben kann. Psychotherapeut*innen können diese Aspekte mit den Patient*innen besprechen und sie bei der Abwägung unterstützen, ohne die Entscheidung vorzuschreiben.


Wohnen und Alltagsbewältigung

Die Lebensbereiche Wohnen und Alltagsbewältigung stellen für viele autistische Erwachsene zentrale Herausforderungen dar, insbesondere, wenn weitere psychische Belastungen die eigenen exekutiven Funktionen zusätzlich einschränken. Während ein Teil der Betroffenen selbstständig lebt, benötigen andere zeitweise oder dauerhaft strukturierende und unterstützende Hilfen (Sullivan et al., 2026). Manche wirken vermeintlich selbstständig, weil sie erhebliche Unterstützung durch Partner*innen oder Familie erhalten. Wenn diese wegfällt, wird oft erst der tatsächliche Unterstützungsbedarf sichtbar. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Autist*innen auch bei hoher Intelligenz von strukturierter Unterstützung im Alltag profitieren, was häufig zu relevanter Entlastung führt. Psychotherapeut*innen können im Antragsprozess helfen, über bestehende Angebote informieren, Motivation fördern und bei der Bearbeitung hemmender Emotionen wie Scham oder Angst begleiten.

Es bestehen regional unterschiedlich ausgestaltete und teils unterschiedlich bezeichnete Möglichkeiten, alltagsbezogene Unterstützungsleistungen zu beantragen. Diese Angebote zielen auf die Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens und sozialer Teilhabe ab. Zahlreiche Träger der Eingliederungshilfe haben ihre Angebote inzwischen gezielt an die Bedarfe von Autist*innen angepasst. Dabei sind insbesondere eine verlässliche Struktur, konstante Ansprechpersonen, Transparenz von Abläufen und ein Bewusstsein für unterschiedliche Kommunikationsstile bedeutsam. Zudem fällt es manchen zunächst schwer, jemanden in die eigenen Räume zu lassen. Die Kostenübernahme erfolgt abhängig von Einkommen und Vermögen durch die jeweils zuständigen Kostenträger (z. B. Sozial- oder Gesundheitsämter). Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten finden Psychotherapeut*innen beispielsweise auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Autismus Deutschland e. V.[4] oder direkt bei den jeweiligen regionalen Trägern der Eingliederungshilfe.

Ambulante Einzelfallhilfe (z. B. im Rahmen der Eingliederungshilfe) stellt eine niedrigschwellige und flexible Unterstützungsform dar, die alltagspraktische Unterstützung (wie beispielsweise Strukturierung des Tagesablaufs, Hilfe beim Einkaufen, Terminvereinbarungen), Begleitung zu behördlichen oder medizinischen Terminen sowie Unterstützung im sozialen Kontakt umfassen kann. Bei jüngeren Erwachsenen oder bei noch bestehender familiärer Einbindung kann Beratung und Unterstützung durch die Familienhilfe indiziert sein, die hier nicht primär als Versorgungsleistung zu verstehen ist, sondern vielmehr zwischen Bedürfnissen der betroffenen Person und dem sozialen Umfeld zu vermitteln versucht und bei der Lösung von Konflikten behilflich sein kann.

Betreutes Einzel- oder Gruppenwohnen bietet einen strukturierten Rahmen bei gleichzeitigem Erhalt möglichst großer Selbstständigkeit. Die Angebote reichen von wenigen Stunden ambulanter Unterstützung pro Woche in der eigenen Wohnung bis hin zu intensiv begleiteten Wohnformen. Für viele autistische Erwachsene sind individuell angepasste Wohnsettings (z. B. Einzelapartments mit aufsuchender Betreuung) häufig besser geeignet als klassische Wohngruppen. Wichtig ist, betreutes Wohnen nicht als „Endpunkt“, sondern als entwicklungsorientierte Unterstützungsform zu verstehen. Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass pädagogische oder erzieherische Ansätze im Sinne von „Durch häufiges Üben wird es schon gelingen“ bei Autismus nur begrenzt wirksam sind. Ziel sollte daher vor allem sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, vorhandene Kompetenzen im Alltag tatsächlich zu nutzen.

Eine gesetzliche Betreuung kann indiziert sein, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen kann. Sie umfasst klar definierte Aufgabenkreise (z. B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten). Wichtig ist die Differenzierung zwischen Unterstützung und Entmündigung: Eine Betreuung bedeutet keinen Verlust der Geschäftsfähigkeit per se, sondern soll Selbstbestimmung absichern. Gerade bei autistischen Erwachsenen ohne kognitive Einschränkung ist sorgfältig zu prüfen, ob strukturelle Assistenz (z. B. Einzelfallhilfe) ausreichend ist oder ob rechtliche Vertretung notwendig bzw. auch erleichternd sein kann.

Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen unterstützt, ärztliche und psychotherapeutische Angebote wahrzunehmen. Der Fokus liegt auf der Koordination von Behandlungsprozessen und der Unterstützung bei der Inanspruchnahme. Sie kann auch bei autistischen Personen hilfreich sein, wenn funktionelle Einschränkungen oder schwere komorbide psychische Störungen den Zugang zu Behandlungen erschweren. Entscheidend ist hier nicht die Autismusdiagnose, sondern die funktionelle Einschränkung im Versorgungszugang. Soziotherapie ist zeitlich begrenzt und wird von speziell qualifizierten Soziotherapeut*innen durchgeführt.


Soziale Teilhabe und Selbsthilfe

Soziale Teilhabe, z. B. in Form von sozialen Kontakten, aber auch passenden Freizeitbeschäftigungen, kann wesentlich zur psychischen Stabilität und Lebenszufriedenheit beitragen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass nicht jede autistische Person ein hohes Maß an sozialer Vernetzung anstrebt; entscheidend ist hier die Passung zu individuellen Bedürfnissen.

In der psychotherapeutischen Arbeit kann das individuelle Bedürfnis nach sozialen Kontakten reflektiert und realistisch eingeordnet werden. Darüber hinaus kann soziale Teilhabe psychotherapeutisch unterstützt werden, indem soziale Belastungsfaktoren besprochen, konkrete Kommunikationsstrategien eingeübt und gewünschte Aktivitäten schrittweise aufgebaut werden. Auch die gemeinsame Recherche geeigneter regionaler Angebote kann helfen, realistische Möglichkeiten sozialer Teilhabe zu erschließen. Da der erste Schritt in Gruppenangebote für viele Patient*innen mit Unsicherheiten verbunden ist (etwa aufgrund negativer Gruppenerfahrungen oder Schwierigkeiten in der Kontaktaufnahme), kann Psychotherapie zudem bei der Motivationsbildung unterstützen, mögliche Barrieren besprechen und konkrete Schritte zur Kontaktaufnahme vorbereiten. Die Teilnahme an Gruppen oder sozialen Aktivitäten kann darüber hinaus therapeutisch begleitet werden, etwa durch die Klärung individueller Erwartungen, die Besprechung möglicher Belastungsfaktoren sowie die Reflexion gemachter Erfahrungen.

Strukturierte, interessengeleitete Angebote wie themenspezifische Gruppen oder Freizeitgruppen können soziale Begegnungen erleichtern, da sie klare Rahmenbedingungen und gemeinsame Interessen bieten. Solche Angebote werden regional unter anderem von Autismustherapiezentren, freien Trägern der Eingliederungshilfe, Selbsthilfeorganisationen sowie vereinzelt von kommunalen Einrichtungen organisiert und reichen von Gesprächsgruppen über gemeinsame Ausflüge oder Spieleabende bis hin zu kreativen oder sportbezogenen Aktivitäten. Gleichzeitig gehen Aktivitäten außerhalb des häuslichen Umfelds für viele Menschen im Autismus-Spektrum mit sensorischer Belastung einher. Digitale Räume spielen daher häufig eine wichtige Rolle in der Freizeitgestaltung, da sie kontrollierbare Kommunikation, klare Strukturen und eine Reduktion sensorischer Belastung ermöglichen. So findet sich auf der Webseite des Aspies e. V.[5] Deutschlands größtes Online-Forum für Autist*innen, das von vielen Betroffenen zum Austausch, zur gegenseitigen Unterstützung und zur Vernetzung genutzt wird.

Eine besondere Bedeutung kommt der organisierten Selbsthilfe zu. Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen empfiehlt, dass Psychotherapeut*innen Patient*innen aktiv über bestehende Selbsthilfeangebote beraten. Bundesweit existieren inzwischen über 100 Selbsthilfegruppen (SHG) für Autist*innen, die zu einem großen Teil über den Selbsthilfeverband Aspies e. V. – Menschen im Autismusspektrum vernetzt sind. SHG bieten einen geschützten Erfahrungsraum, in dem autistische Menschen auf andere treffen, die Ähnliches erleben und alltagspraktische Herausforderungen teilen. Eigene Erfahrungen können hier in einem über die therapeutische Beziehung hinausgehenden Maße validiert, individuelle Bewältigungsstrategien ausgetauscht und gemeinsame Lösungsansätze entwickelt werden. Nicht selten entstehen über die regelmäßigen Treffen hinaus weiterführende Kontakte oder gemeinsame Aktivitäten. Die Angebote sind vielfältig und umfassen unter anderem regionale und überregionale Gruppen, Online- und Präsenzformate sowie Gruppen mit spezifischen Schwerpunkten, etwa für verschiedene Altersgruppen oder Lebenssituationen.

Neben einer bundesweiten Übersicht über existierende Selbsthilfegruppen finden sich auf der Website des Aspies e. V. zudem umfangreiche Informationen zu Autismus, Hinweise auf Beratungsangebote, eine Fachkräfteliste sowie Empfehlungen einschlägiger Selbsthilfeliteratur (vgl. u. a. Lipinski, 2025; Aspies e. V. & Lipinski, 2025).


Fazit

Die psychotherapeutische Behandlung stellt für viele autistische Erwachsene einen wichtigen Bestandteil der Versorgung dar, ist jedoch nicht immer indiziert oder ausreichend, um die vielfältigen Unterstützungsbedarfe vollständig abzudecken. Ergänzende medizinische, psychosoziale und rehabilitative Angebote können die Versorgung sinnvoll erweitern und verschiedene Lebensbereiche unterstützen, etwa die Behandlung komorbider psychischer Erkrankungen, die Alltagsstrukturierung, die Förderung von Selbstständigkeit, berufliche Integration oder soziale Teilhabe. Oft tragen solche begleitenden oder vorbereitenden Maßnahmen auch dazu bei, dass eine Psychotherapie überhaupt wirksam greifen kann, indem sie Stabilität und Orientierung im Alltag schaffen.

Psychotherapeut*innen können in diesem Kontext eine wichtige Rolle übernehmen. Sie sind häufig erste Ansprechpartner*innen im Versorgungssystem, erkennen Unterstützungsbedarfe und können Patient*innen bei der Orientierung im oft komplexen Hilfesystem begleiten. Dazu gehört auch, ergänzende Behandlungs- und Selbsthilfeangebote zu kennen und bei Bedarf in die Behandlung einzubeziehen oder anzubahnen.

Der Beitrag versteht sich als praxisnahe Orientierungshilfe im Sinne einer bedarfsorientierten modularen Versorgung. Er möchte einen Überblick über mögliche Unterstützungsoptionen geben und Anregung für die klinische Arbeit bieten, ohne den Anspruch zu erheben, dass alle dargestellten Maßnahmen im Einzelfall umgesetzt werden müssen. Welche Angebote sinnvoll sind, hängt stets von den individuellen Bedarfen, Ressourcen und Rahmenbedingungen ab.

Eine gute Vernetzung psychotherapeutischer, medizinischer und psychosozialer Angebote kann positiv zu Lebensqualität, Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe autistischer Menschen beitragen.


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Charlotte Küpper
Dr. Charlotte Küpper
Korrespondenzanschrift:
Humboldt-Universität
Institut für Psychologie
Klinische Psychologie Sozialer Interaktion
Unter den Linden 6
10099 Berlin
mail icon charlotte.kuepper@hu-berlin.de

Dr. Charlotte Küpper ist Psychologische Psychotherapeutin (VT) und leitende Psychologin der Spezialambulanz für Soziale Interaktion an der Hochschulambulanz der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Klinische Psychologie Sozialer Interaktion und verfügt über langjährige Erfahrung in der Diagnostik und Therapie von autistischen Erwachsenen; zudem ist sie als Dozentin und Supervisorin in diesem Bereich tätig.

Silke Lipinski
Dr. Silke Lipinski
mail icon silke.lipinski@hu-berlin.de

Dr. Silke Lipinski ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Klinische Psychologie Sozialer Interaktion an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Forschungsschwerpunkt ist partizipative Forschung im Bereich psychische Gesundheit, insbesondere auch zur Versorgung autistischer Menschen mit der Autismus-Forschungs-Kooperation (AFK). Sie ist Vorstand von Aspies e. V. – Menschen im Autismus-Spektrum.

Isabel Dziobek
Prof. Dr. Isabel Dziobek
mail icon isabel.dziobek@hu-berlin.de

Prof. Dr. Isabel Dziobek leitet die Arbeitsgruppe Klinische Psychologie Sozialer Interaktion und die Hochschulambulanz für Psychotherapie und Psychodiagnostik an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie ist Sprecherin des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZPG) des Standorts Berlin/Potsdam und hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Erforschung, Lehre und Klinik der Autismus-Spektrum-Störung.

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Küpper, C., Lipinski, S. & Dziobek, I. (2026). Begleitende Unterstützungsangebote für Erwachsene mit Autismus: Ein multimodaler Versorgungsansatz. Psychotherapeutenjournal, 25 (2), 121–129. https://doi.org/10.61062/ptj202602.002