Editorial
Liebe Kolleg*innen,
beim Get-together nach einer Veranstaltung der Robert Bosch Stiftung zur Primärversorgung Ende Juli war die Stimmung unter den Anwesenden aus Gesundheitspolitik und Vertreter*innen der Leistungserbringer ziemlich gedrückt. Alle sprachen über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kritisiert wurde nicht nur, welche Auswirkungen das Gesetz auf die künftige ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung haben wird, sondern auch, wie der Gesetzesentwurf erarbeitet worden war und wie das Gesetz regelrecht „durchgeboxt“ worden sei. Schon während der Veranstaltung wurde bemängelt, dass Sparmaßnahmen umgesetzt werden, bevor eine Reform der Strukturen vorgelegt worden ist. Nicht nur das, heftig beklagt wurde auch, wie z. B. Stellungnahmen unter enormem Zeitdruck innerhalb von vier Tagen über das Wochenende eingefordert worden waren und wie mit Anregungen und Kritik zum Gesetzesentwurf umgegangen worden war. Die Staatssekretärin des Sozialministeriums von Baden-Württemberg erläuterte, der Umgang mit dem Bundesrat sei so erlebt worden, dass schon vor dessen Sitzung klar erkennbar gewesen sei, dass das Gesetz wie vorgelegt durchgedrückt werden solle und dass keine Änderungen mehr aufgenommen würden.
Man fragt sich, ob das der neue Politikstil ist, dass die Expertise von Fachleuten, Betroffenen und auch der Bundesländer nicht willkommen, sondern eher als störend aufgenommen wird bzw. keine Beachtung findet.
Die vielfältig aufgekommenen Aktionen, bei denen Kolleg*innen unabhängig von etablierten Vertretungen sich organisierten und ihren Protest gegen die drohenden Folgen des Gesetzes zum Ausdruck brachten, wurden von mehreren Politiker*innen wohlwollend erwähnt und auch unterstützt. Auf den Gesetzesentwurf jedoch hatten auch diese Aktivitäten kaum spürbaren Einfluss.
Noch können wir schwer absehen, wie sich die mit dieser Entwicklung verbundene Frustration künftig auswirken wird. In oben genannter Veranstaltung wurde die Befürchtung geäußert, dass Enttäuschung und mangelnde Resonanz zu Verdrossenheit führen könnte. Wir wissen, dass sich aus Frustration auch Wut entwickeln kann und es dann schwerfällt, abzuwägen und zu differenzieren. So kann schnell vergessen werden, dass die Stellung der Psychotherapie in Deutschland in den letzten 30 Jahren beträchtlich verbessert wurde. Entstigmatisierung psychischer Störungen und die positive Resonanz der vielen Protestaktionen in den verschiedenen Medien sowie zahlreiche gut recherchierte Beiträge zu Versorgungsmängeln in Presse, Rundfunk und Fernsehen belegen dies.
Unsere Funktionsträger*innen in den Verbänden und Institutionen kennen die Frustrationen in der Gesundheitspolitik und haben oft genug gelernt, dass man die neue Realität zunächst anerkennen und – immer wieder auch mit öffentlichkeitswirksamer Unterstützung – weiter hartnäckig am Ball bleiben muss. Nur so lassen sich in demokratischen Prozessen Änderungen durch- und umsetzen. Darauf müssen wir bauen und uns weiter für eine Verbesserung der Versorgung einsetzen und alle einladen, sich nicht zurückzuziehen, sondern sich zu beteiligen und aktiv zu bleiben, ohne sich zu radikalisieren.
In dieser Ausgabe wird über die Bemühungen der Bundespsychotherapeutenkammer, die Aktivitäten der Landeskammern, der Vertreter*innen in der KBV und den KVen sowie der Verbände und der bundesweiten Aktionen sich organisierender Kolleg*innen berichtet. Unermüdlich, oft unter extremem Zeitdruck, wurde versucht, Abgeordnete von Fehlern im Gesetzesentwurf zu überzeugen und ihnen nahezubringen, wie sich die künftige Versorgung verschlechtern wird und mit welchen Einkommenseinbußen für Kolleg*innen zu rechnen ist.
Wir hoffen, dass Sie sich durch die aktuellen schwierigen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik nicht entmutigen lassen, sich fortlaufend informieren und unsere dort engagierten Kolleg*innen weiter unterstützen.
Die Lektüre der Fachartikel sollte dabei nicht zu kurz kommen: Diese beschäftigen sich in der vorliegenden Ausgabe mit der Frage nach einem angemessenen therapeutischen Umgang mit selbstgestellten Diagnosen von Patient*innen, mit der Herausforderung, bei der Therapie mit queeren Personen einen geeigneten Rahmen für eine von Vertrauen und Anerkennung getragene Zusammenarbeit zu schaffen, mit praktischen Hinweisen zur Beantragung einer sogenannten Ermächtigung bei der Behandlung von Menschen mit einer Suchterkrankung sowie mit tiergestützter Psychotherapie. Wir hoffen, dass Sie in den Beiträgen Anregungen für Ihre tägliche Arbeit finden.
Dietrich Munz (Baden-Württemberg)
Mitglied des Redaktionsbeirates