Mitteilungen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Kammerpräsident Dietrich Munz hat in der Sitzung der Vertreterversammlung im März angekündigt, dass er sein Amt als Präsident zur kommenden Vertreterversammlung im Oktober niederlegen wird und dann Neuwahlen für das Amt des*der Präsident*in in dieser Sitzung anstehen.

Zu seinem geplanten Rücktritt führte Dietrich Munz aus, dass er nach mehr als 20 Jahren Präsidentschaft den Weg für eine jüngere Nachfolge frei machen wolle. Das Amt des Präsidenten in der Zeit des Aufbaus der Kammer und deren Integration in die Gesundheitspolitik des Landes sei immer wieder eine Herausforderung, jedoch auch eine Ehre gewesen. „Ich habe die vielseitigen Aufgaben dieses Amtes mit großem Interesse und Freude wahrgenommen. Der Abschied aus diesem Amt fällt mir trotz längerer und reiflicher Überlegung nach wie vor schwer“.

Dietrich Munz dankt den Mitgliedern in der Vertreterversammlung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen sowie die kritische und unterstützende Begleitung der Arbeit des Vorstands. Ebenso bedankt er sich bei den Kolleg*innen in den verschiedenen Gremien der Kammer und bei denen, die in dieser Zeit im Vorstand der Kammer mitgewirkt haben. Sein besonderer Dank gilt den Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle, ohne die die vielseitigen Kammeraufgaben nicht hätten bewältigt werden können.

Für die weitere Arbeit der Kammer wünscht er allen Aktiven, insbesondere dem Vorstand in der aktuell herausfordernden Zeit viel Erfolg.

Wir verbleiben mit kollegialen Grüßen

Ihr Kammervorstand

Dietrich Munz, Martin Klett, Dorothea Groschwitz, Petra Neumann und Erik Nordmann

Die LPK BW erhebt ihre Stimme für die Interessen des Berufsstandes: Beteiligung an Protesten und Aktionen im Frühjahr 2026 – ein Überblick

Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken, sorgte für Empörung im psychotherapeutischen Berufsstand.

Dies traf auf eine bereits angespannte Lage, die durch mehrere strukturelle Probleme in der Versorgung sowie die weiterhin fehlende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung geprägt ist.

So starteten bereits im März bundesweite Proteste gegen die Honorarkürzungen. Auch die LPK BW setzte sich für die Interessen der Psychotherapeutenschaft sowohl in Baden-Württemberg als auch bundesweit ein. Die LPK BW verfasste eine mehrseitige Stellungnahme an das Sozialministerium Baden-Württemberg, in der sie ausführlich ihre Kritik an dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses darlegte. Am 14. März 2026 verabschiedete die Vertreterversammlung der LPK BW eine Resolution zu den Honorarkürzungen, die an verschiedene Akteure im Gesundheitswesen übersendet wurde und somit die Ablehnung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zum Ausdruck gebracht hat. Auf der Homepage der Kammer wurde regelmäßig über die thematischen Protestaktionen informiert.

Zudem haben die Mitglieder des Kammervorstandes unmittelbar an mehreren Demonstrationen und Aktionen in verschiedenen Städten teilgenommen, dabei als Redner*innen das Wort ergriffen und einen Appell an den Gesetzgeber gerichtet. So sprachen am 28. März 2026 Dorothea Groschwitz in Stuttgart, am 1. April 2026 Dr. Erik Nordmann in Ravensburg und am 18. April 2026 Petra Neumann in Ulm bei den Demonstrationen gegen die Honorarabsenkung.

Dorothea Groschwitz während ihrer Rede bei der Demonstration in Tübingen

Dorothea Groschwitz während ihrer Rede bei der Demonstration in Tübingen

Eine weitere Dynamik erhielten die Proteststimmen mit der Ankündigung des Gesetzesentwurfs zur GKV-Beitragssatzstabilisierung, einer von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreform, die mehrere Sparmaßnahmen enthält, die den ambulanten und stationären Sektor betreffen.

Trotz kontroverser Diskussionen und scharfer Kritik aus Berufsverbänden und Fachinstitutionen stellte das Bundesgesundheitsministerium am 29. April 2026 seine Reformpläne vor, was eine weitere Welle der Proteste auslöste. So wurde am 1. Mai 2026 in Ulm ein Informationsstand organisiert, um auf die aktuellen Risiken und Folgen der geplanten Reform aufmerksam zu machen.

Am 13. Juni 2026 fanden in Stuttgart und Ulm zwei weitere Proteste gegen die geplante Gesundheitsreform statt. So wurde in Ulm eine symbolische „Beerdigung der Psychotherapie“ veranstaltet. Vorstandsmitglied Petra Neumann nahm an der Aktion teil und hielt eine „Trauerrede“. Auch die nach wie vor fehlende klare gesetzliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung blieb nicht unbemerkt. Im Rahmen der bundesweiten Aktionsreihe „Aktionsmonat Mai“ zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung fanden im Mai mehrere Demonstrationen in 16 Städten statt.

In Baden-Württemberg wurde am 7. Mai in Freiburg, am 20. Mai in Tübingen und in Konstanz für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung demonstriert.

Auch bei diesen Aktionen engagierte sich die LPK BW aktiv und brachte die Position des Berufsstandes in die öffentliche Debatte ein. So hielt der Vizepräsident der Kammer, Martin Klett, eine Rede bei der Demonstration am 7. Mai 2026 in Freiburg. Dorothea Groschwitz (Vorstandsmitglied) sprach für die Kammer am 20. Mai 2026 in Tübingen und Achim Dochat in Konstanz.

Martin Klett während seiner Rede bei der Demo in Freiburg am 7. Mai 2026

Martin Klett während seiner Rede bei der Demo in Freiburg am 7. Mai 2026


Bericht über die Online-Fachtagung „Professionelle Distanz in der Psychotherapie – Grenzüberschreitungen, Grenzverletzungen und Bescheinigungen während anhängiger Verfahren“

Rund 260 Psychotherapeut*innen nahmen am Freitag, dem 24. Juli 2026, an der Online-Fachtagung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) zu berufsrechtlichen und ethischen Fragen rund um das Thema Professionelle Distanz in der Psychotherapie teil.

Als Referent*innen konnten Sandra Bischoff (Kammeranwältin der LPK BW und stellvertretende Generalstaatsanwältin), Stephanie Tessmer-Petzendorfer (Justitiarin der LPK BW), Dr. Jürgen Thorwart (Psychologischer Psychotherapeut und Psychoanalytiker, Mitglied der Unabhängigen Anerkennungskommission bei sexualisierter Gewalt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sowie Berater des Ethikvereins) und Dr. Judith Arnscheid (Psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, spezialisierte Sachverständige in familien- und strafrechtlichen Verfahren) gewonnen werden. Die Moderation übernahm Mathias Heinicke als Vorsitzender des Berufsordnungs-Ausschusses der LPK BW.

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort. Er betonte die zentrale Bedeutung des Abstinenzgebots für die psychotherapeutische Berufsausübung, die sich stets im Spannungsfeld zwischen professioneller Nähe und notwendiger Distanz bewege. Das große Interesse an der Fachtagung unterstreiche die hohe praktische Relevanz des Themas.

Den Auftakt der Fachvorträge gestalteten Stephanie Tessmer-Petzendorfer und Sandra Bischoff mit einer gemeinsamen Einführung in die berufsrechtliche Bedeutung des Abstinenzgebots sowie in die rechtlichen Folgen von Verstößen im Rahmen berufsrechtlicher, aber ggf. auch strafrechtlicher Verfahren.

Dr. Jürgen Thorwart rückte sodann die ethischen Dimensionen professioneller Distanz in den Fokus. In einem von persönlicher Erfahrung geprägten Vortrag forderte er zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen beruflichen Handeln auf. Er lenkte den Blick auf typische Risikosituationen im therapeutischen Prozess, die sowohl im therapeutischen Prozess selbst als auch durch ganz private Einflussfaktoren begründet sein können.

Mit dem Fachvortrag „Grenzüberschreitungen bei psychotherapeutischen Bescheinigungen in rechtlichen Verfahren“ spannte Dr. Judith Arnscheid den Bogen zur rechtlichen Betrachtung zum Anfang der Veranstaltung. Sie erläuterte typische Konstellationen, in denen Behandelnde zur Abgabe von Bescheinigungen zur Vorlage vor Behörden und Gerichten aufgefordert werden, und beleuchtete die damit häufig einhergehenden rechtlichen, aber auch therapeutischen und rollenspezifischen Konflikte beim Verlassen des ausschließlich therapeutischen Rahmens.

Die fachlich ausgewiesenen Referent*innen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern sowie die engagierte Beteiligung der Teilnehmenden, die sich mit zahlreichen Fragen und Anregungen im Live-Chat einbrachten, trugen maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung bei und machten die Fachtagung zu einer ausgesprochen gelungenen Fortbildungsveranstaltung.

V. l.: 1. Reihe: Dr. Dietrich Munz, Dr. Judith Arnscheid, Dr. Jürgen Thorwart; 2. Reihe: Sandra Bischoff, Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Mathias Heinicke

V. l.: 1. Reihe: Dr. Dietrich Munz, Dr. Judith Arnscheid, Dr. Jürgen Thorwart; 2. Reihe: Sandra Bischoff, Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Mathias Heinicke


Bericht über die digitale Fachtagung „Klimawandel und Extremhitze: Wie schützen wir unsere Gesundheit?“

Am 10. Juni 2026, dem Vortag des diesjährigen bundesweiten Hitzeaktionstages, veranstaltete das Aktionsbündnis Klimawandel und Gesundheit Baden-Württemberg (bestehend aus Landesgesundheitsamt/Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Deutschem Wetterdienst und den Heilberufekammern LÄK, LAK und LPK) die Online-Fachtagung „Klimawandel und Extremhitze: Wie schützen wir unsere Gesundheit?“.

Die Veranstaltung richtete sich an Vertreter*innen von Kommunen, Gesundheitsämtern und weiteren interessierten Einrichtungen. Auch Vertreter*innen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen waren angesprochen.

Im Mittelpunkt standen nicht nur die Gefahren und die gesundheitlichen sowie gesellschaftlichen Folgen der extremen Hitze, sondern auch die praktischen Handlungsmöglichkeiten, mit denen sich diese Risiken und Folgen minimieren oder eindämmen lassen.

Für die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sprach Monika Stöhr. In ihrem Vortrag präsentierte sie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den psychischen Folgen extremer Hitze sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für Menschen mit Vorerkrankungen.

Dabei ging sie insbesondere auf die Risiken für jene Bevölkerungsgruppen ein, die von extremer Hitze besonders betroffen sind, und erläuterte die Auswirkungen hoher Temperaturen auf psychische Erkrankungen und deren Symptomatik. Sie verwies auf den linearen Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und psychischer Morbidität und Mortalität, darunter steigende Zahlen psychiatrischer Notfälle, mehr Suizide (in Frankreich um 6 Prozent pro 1 °C) und aggressiveres Verhalten von Patient*innen in stationärer psychiatrischer Behandlung.

Die Referentin hob hervor, dass Menschen, die an Schizophrenie oder Depressionen leiden, durch die Erkrankung selbst sowie durch die Einnahme von Psychopharmaka oft eine gestörte Thermoregulation aufweisen und daher durch Hitze besonders gefährdet sind. Sie unterstrich, dass neben einer (nur begrenzt möglichen) Anpassung an die veränderten Bedingungen durch den Klimawandel – beispielsweise in Form von Hitzeschutzplänen – aktiver Klimaschutz von größter Bedeutung ist, um zu verhindern, dass die Auswirkungen des Klimawandels für nachfolgende Generationen immer gravierender werden.

Den Teilnehmenden wurde zudem die Möglichkeit geboten, in den Austausch mit den Referent*innen zu treten und Fragen zu stellen. Die Gelegenheit zum fachlichen Dialog wurde von den Teilnehmenden aktiv genutzt.


Fortbildung zur psychotherapeutischen Versorgung von Angehörigen der Bundespolizei stößt auf große Resonanz

Mehr als 220 Teilnehmer*innen verfolgten am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, die Online-Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten für Angehörige der Bundespolizei in Baden-Württemberg“, die von der LPK BW gemeinsam mit der Bundespolizei in Baden-Württemberg durchgeführt wurde.

Zu Beginn der Veranstaltung gaben die Referierenden, Erika Bröstler (Psychologin und zuständig für die psychische Gesundheit von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten) sowie Markus Brandt vom Bundespolizeipräsidium Stuttgart, einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenfelder und den beruflichen Alltag von Angehörigen der Bundespolizei. Neben dem Schutz der Grenzen, der Gewährleistung der Luftsicherheit sowie internationalen Aufgaben, etwa im Bereich der Küstenwache, zählen auch der Schutz von Verfassungsorganen – darunter das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – sowie die bahnpolizeiliche Gefahrenabwehr zu den zentralen Einsatzbereichen.

Am Beispiel der bahnpolizeilichen Aufgaben schilderte Markus Brandt zwei aktuelle Einsätze vom vorausgegangenen Wochenende – einen Schienensuizid sowie einen Personenunfall im Gleisbereich. Die hohen psychischen und physischen Belastungen, denen Polizeibeamt*innen häufig bereits in jungen Dienstjahren ausgesetzt sind, wurden hierbei deutlich. Hinzu komme, dass die Beamt*innen ihre Bereitschaft zur Versetzung im gesamten Bundesgebiet erklären müssen und daher häufig über kein ausgeprägtes soziales Umfeld im unmittelbaren räumlichen Umfeld verfügen. Umso wichtiger seien die Identifikation mit der Organisation und das Zugehörigkeitsgefühl unter den Kolleg*innen.

Über die Zugangsvoraussetzungen zur Heilfürsorge der Bundespolizei sowie die Besonderheiten der Abrechnung informierte Daniela Lauer von der Abrechnungsstelle für die Heilfürsorge der Bundespolizei in Sankt Augustin. Interessierte Kolleg*innen können im Nachgang der Veranstaltung ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer Versorgung im Rahmen der Heilfürsorge bekunden, die Kammer leitet diese weiter.

Durch die Veranstaltung führte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz.

Insbesondere in der abschließenden Fragerunde griff er die zahlreichen Rückfragen der Teilnehmenden auf und leitete diese an die Referierenden weiter. Von besonderem Interesse waren Fragen zur Reichweite der psychotherapeutischen Schweigepflicht gegenüber dem Sozialwissenschaftlichen Dienst (SWD) und dem Amtsarzt, zur extrabudgetären Erbringung von Behandlungsfällen im Versorgungssystem der Heilfürsorge sowie zu den dienstrechtlichen Konsequenzen einer psychotherapeutischen Behandlung, etwa dem Entzug dienstlicher Einsatzmittel.

Der große Applaus am Ende zeigt, dass es sich, trotz kleiner anfänglicher technischer Schwierigkeiten, um eine gelungene Einführung zu diesem – auch gesellschaftlich wichtigen – Thema handelt.


Kreispsychotherapeutenschaft Ravensburg gegründet

Die bisher kleinste Modellregion für die Erprobung der Kreispsychotherapeutenschaften (KPS) in Baden-Württemberg traf sich am Dienstag, dem 16. Juni 2026. Von den bislang 45 beigetretenen Mitgliedern folgten neun der Einladung zur konstituierenden Sitzung in das ZfP Weissenau. Durch den Abend führte Dr. Dietrich Munz als Kammerpräsident. Ebenfalls anwesend war Dr. Erik Nordmann als Vorstandsmitglied und gleichzeitiges Mitglied der KPS Ravensburg.

Nach einem ersten regen, aber auch kontroversen Austausch zu Zielen und Aufgaben der Kreispsychotherapeutenschaft innerhalb der Landespsychotherapeutenkammer wurden Kerstin Herzog-Manz als Vorsitzende und Jasmin Werner als Stellvertreterin gewählt.

Kerstin Herzog-Manz ist als Psychologische Psychotherapeutin seit 2026 in eigener verhaltenstherapeutischer Privatpraxis niedergelassen. Jasmin Werner arbeitet als Stationsleitung der Forensik im ZfP Weissenau und ist zudem Mitglied im Ausschuss Psychotherapie in Institutionen (PTI) der LPK BW.

Die KPS Ravensburg zeigt sich erfreut darüber, dass somit sowohl die Interessen der ambulanten Praxen als auch der Psychotherapeut*innen in Institutionen durch die Gewählten eingebracht werden können.


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