Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Wir werden nicht nachlassen!
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wurde am 10. Juli 2026 in der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause verabschiedet und trat am 30. Juli in Kraft. Zurück bleiben viele Fragen sowie ein Gefühl von Ernüchterung und Unsicherheit. „Bis zuletzt haben wir gehofft, dass der Bundesrat mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses noch etwas mehr Zeit für das parlamentarische Verfahren gewinnen könnte. Leider erhielt der entsprechende Antrag keine Mehrheit – dennoch begrüßen wir es sehr, dass unser niedersächsischer Gesundheitsminister, Dr. Andreas Philippi, mit unter den antragstellenden Bundesländern war. Darauf haben wir auch als Kammer in einem persönlichen Schreiben hingewirkt“, sagt Kammerpräsidentin Dr. Kristina Schütz.
Nicht alle Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis lassen sich zu diesem Zeitpunkt, an dem die vorliegende Ausgabe entsteht, abschließend beurteilen – auch wenn klar ist, dass das Gesetz in der aktuellen Form massive Einschnitte für die Versorgung bedeuten wird. Die ohnehin angespannte Versorgungslage wird es noch weiter verschärfen und destabilisieren. „Der Zeitdruck, mit dem dieses Gesetz noch auf den letzten Metern durchgepeitscht wurde, hat zu gravierenden Fehlern geführt. In so einem sensiblen Bereich wäre Gründlichkeit vor Schnelligkeit geboten gewesen. Eine sorgfältige Folgenabschätzung wurde durch das schnelle Verfahren unmöglich“, kritisiert die PKN-Präsidentin.
Welche Einflussmöglichkeiten hat die Kammer?
Es erreichten uns häufig Nachfragen dazu, inwiefern die Kammer für den Berufsstand aktiv geworden sei. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die PKN einen gesetzlich definierten Handlungsauftrag, der beispielsweise die „Wahrung der gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit“ umfasst. „Diesen Auftrag nimmt die PKN sehr ernst. Als Heilberufekammer haben wir einerseits die Aufgabe, auf eine adäquate Versorgung hinzuwirken, und andererseits die beruflichen Belange unserer Mitglieder zu sichern. Beides haben wir von Beginn an durch das BStabG – und auch die Honorarkürzungen – bedroht gesehen. Daher haben wir uns gemäß unserer gesetzlichen Rahmenbedingungen aktiv in die Diskussion eingebracht“, erläutert Kristina Schütz. Dazu nutzt die PKN die etablierten Gesprächskanäle, aber auch neue Kontakte zu Abgeordneten aus den Wahlkreisen, um die Interessen der Profession zu vertreten und somit auf Verbesserungen hinzuwirken. Auch gegenüber lokalen und regionalen Medien konnte die Kammer deutlich machen, wie schwer das Gesetz die Psychotherapeut*innen treffen wird. Darüber hinaus solidarisierte sich der Kammervorstand durch regelmäßige Teilnahme an Protesten mit der gesamten Berufsgruppe.
„Viele Kammermitglieder haben in den vergangenen Wochen und Monaten geschildert, unter welch starkem finanziellen Druck die Praxen bereits stehen. Diese Rückmeldungen helfen uns in jedem persönlichen Gespräch mit Politiker*innen – sie stärken unsere Argumentation“, versichert die Kammerpräsidentin.
Wenn Sie sich über die politischen Entwicklungen und die damit zusammenhängenden Kammeraktivitäten genauer informieren möchten, halten wir Sie auf unserer Website unter www.pknds.de/aktuelles sowie über unseren monatlichen Newsletter auf dem Laufenden.
Der Kammervorstand beim Protest am 10. Juni 2026 in Hannover
Wie geht es weiter?
Gespannt blicken wir auf die erste Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause vom 8. bis 11. September, die somit bei Erscheinen dieses Heftes bereits stattgefunden hat. Die Koalitionsfraktionen haben mit einem Entschließungsantrag ausdrücklich Nachbesserungen angekündigt, die nachträglich im GKV-BStabG verankert werden sollen: „Unter anderem wurde festgelegt, dass die extrabudgetäre Vergütung der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, für Behandlungen von schwer psychisch erkrankten Patient*innen und in besonders dringlichen Fällen eine erste Korrektur sein soll. Daran führt auch kein Weg vorbei, um Versorgungseinbußen für diese vulnerablen Patientengruppen zu verhindern“, betont der Vorstand. Auch bereits laufende Behandlungen sollen bis zu deren regulärem Abschluss extrabudgetär vergütet werden. „Dennoch werden die Korrekturen nicht ausreichen, um die massiven Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung zu verhindern. Zumal das GKV-BStabG das Ziel im Koalitionsvertrag, die psychotherapeutische Versorgung zu stärken, fundamental konterkariert. Die finanziellen Einbußen, die die Folgen des GKV-BStabG mit sich bringen, werden zusätzlich auch die Umsetzung der neuen Weiterbildung im ambulanten Bereich erschweren – das muss den politischen Entscheidungsträger*innen so deutlich wie möglich gemacht werden.“
Die Kammer wird alle weiteren Schritte wie schon bisher engmaschig und kritisch begleiten und – wo möglich – ihren politischen Einfluss geltend machen. Weiterhin wird sich die PKN mit der BPtK, den anderen Landeskammern und den Berufsverbänden eng abstimmen, um das gemeinsame Vorgehen unter Einbeziehung einer breiten Expertise möglichst effektiv zu gestalten. Schütz: „Seien Sie versichert, dass wir in unserer Arbeit nicht nachlassen werden – wir werden uns mit Nachdruck für gute und faire Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung einsetzen. Ich bedanke mich hiermit nochmals herzlich bei allen, die das in den letzten Monaten bereits getan haben.“
Niedersachsen bringt PSNV-Gesetz auf den Weg
Im Themenkomplex Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) hat die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen mehrere Aspekte zu berichten. Das für PSNV zuständige Vorstandsmitglied Kordula Horstmann vertrat die Kammer beim 1. PSNV-Symposium des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung am 30. Juni 2026. Thematisch stand die Veranstaltung unter dem Thema „Vor der Krise Köpfe kennen“. Partnerinnen des Symposiums waren die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen und die Polizeidirektion Braunschweig. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Vernetzung der vielen unterschiedlichen PSNV-Akteure sowie dem Ausbau und der Stärkung der Netzwerkstrukturen.
Wie wichtig eine gute Vernetzungsstruktur im Ernstfall ist, zeigte sich anhand des Mehrfachtötungsdeliktes im Kinder- und Jugendhaus in Stade. Der Landesbeauftragte für Opferschutz hatte die Zuständigkeit für die zentrale Koordinierung des Opferschutzes übernommen. Bei einem Runden Tisch für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen ist die PKN mit Kordula Horstmann und Jörg Hermann vertreten.
Weiterhin ist zu begrüßen, dass in Niedersachsen ein Gesetz über die Psychosoziale Notfallversorgung (Nds. PSNVG) auf den Weg gebracht wird, um die Grundlage für ein flächendeckendes, verlässliches und qualitativ hochwertiges Unterstützungsangebot im Land zu schaffen. Bisher besteht ein explizites Gesetz nur in Berlin, weshalb die Gesetzesinitiative zu begrüßen ist. Der Entwurf liegt seit dem Sommer vor – im Rahmen der Verbandsanhörung hat die PKN Ende Juli eine Stellungnahme abgegeben und wird das laufende Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten.
Niedersächsischer Landtag
Erster Teil der neuen Reihe „Die Kammer hat viele Gesichter: Berufsporträts von Psychotherapeut*innen“ veröffentlicht
Unter dem Titel „Die Kammer hat viele Gesichter“ hat die PKN eine neue Reihe mit Berufsporträts von Psychotherapeut*innen gestartet, um die Bandbreite des psychotherapeutischen Berufs zu illustrieren. Mit der Reihe werden Mitglieder der Kammer vorgestellt, die zum Beispiel eine besondere Patient*innengruppe behandeln oder in einem Spezialgebiet arbeiten, ein interessantes Amt bekleiden oder sich in besonderer Weise für ein psychotherapeutisches Thema engagieren.
Für den ersten Teil der Reihe hat die PKN mit Josephine Tanke gesprochen, die seit über zehn Jahren im Bereich der ambulanten Psychotherapie mit tauben und schwerhörigen Patient*innen vorwiegend in der Deutschen Gebärdensprache arbeitet. Die Psychotherapeutin ist selbst an Taubheit grenzend schwerhörig und seit ihrem vierten Lebensjahr mit Hörgeräten versorgt. „Ich habe alle möglichen Entwicklungsstadien durch, mit allen Höhen und Tiefen, und natürlich viel Zeit gehabt, dahin zu kommen, wo ich heute bin. Ein wichtiger Prozess dabei war die Akzeptanz des eigenen Hörstatus. Mein Verständnis für die Belange von Tauben und Schwerhörigen hilft mir sehr bei der täglichen Arbeit mit meinen Patient*innen. Ich habe schnell gemerkt, dass ich ein barrierefreies Setting und somit einen anderen Zugang anbieten kann“, erzählt sie uns. Das ganze Porträt kann auf unserer Website gelesen werden unter www.pknds.de/aktuelles/experteninterviews-und-berufsportraets.
Fühlen Sie sich angesprochen und haben Lust, an der Reihe mitzuwirken? Dann können Sie sich per E-Mail an info@pknds.de mit dem Betreff „Berufsporträt“ an uns wenden.
Personelle Veränderung in der Geschäftsstelle
Jessie Freimann
Neues Personal in der Geschäftsstelle: Seit dem 1. Juni 2026 unterstützt Jessie Freimann das Referat Weiterbildung als juristische Referentin. Die Volljuristin ist insbesondere für die Anpassung und Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnungen zuständig. Sie kümmert sich aber auch um die Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der alten und neuen Weiterbildung und steht dabei auch den Mitgliedern beratend zur Seite.
Die Mitgliederverwaltung wird digitaler
Das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Kammer seit 2024 gesetzlich dazu, Verwaltungsleistungen auch online zu erbringen. Dies betrifft insbesondere den internen Mitgliederbereich der Kammer, der seit einem großen Relaunch im April 2025 bereits viele Teile der Mitgliederverwaltung in digitalisierter Form leistet.
Neben der Akkreditierung von Veranstaltungen können Sie dort Ihr Fortbildungspunktekonto einsehen sowie ein Fortbildungszertifikat beantragen, einen ePtA-Antrag stellen oder auch EFN-Etiketten per Mausklick bestellen. Der Bereich befindet sich fortlaufend in der Weiterentwicklung und wird schon bald weitere Funktionen erhalten, um die Mitgliederverwaltung sowohl für die Geschäftsstelle als auch die Mitglieder zunehmend effizienter zu gestalten. Noch in diesem Jahr soll es den Mitgliedern ermöglicht werden, ihre Fortbildungspunkte selbst zu verbuchen.
Sind Ihre Daten noch aktuell?
In Ihrem persönlichen Mitgliedsbereich können Sie bereits jetzt jederzeit Ihre Stammdaten einsehen. Diese Stammdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Berufsbezeichnung, Approbationsstatus) bilden die Grundlage für viele Prozesse in der Kammer, bspw. den regelmäßigen Schriftwechsel, und werden bei Anmeldung mit dem Meldebogen erfasst. Als Mitglied sind Sie gemäß der Meldeordnung verpflichtet, der Kammer jegliche Änderungen Ihrer Stammdaten mitzuteilen. Wir empfehlen, regelmäßig unter www.pknds.eu/stammdaten zu prüfen, ob Ihre Daten noch aktuell sind. Im Falle einer Änderung stehen unter www.pknds.de/mitglieder/mitgliedschaft/formulare alle nötigen Formulare bereit, um der Kammer die Änderungen bekanntzugeben.
Auf dieser Seite finden Sie auch ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, mit dem Sie die PKN im Rahmen der Zahlung Ihres Kammerbeitrags ermächtigen können, wiederkehrende Zahlungen von Ihrem Bankkonto einzuziehen und somit Zahlungserinnerungen zu vermeiden. Verwaltungsaufwand und -kosten hierfür gehen zu Lasten aller Beitragszahlenden – eine Lastschriftermächtigung erleichtert somit nicht nur der Kammer die Arbeit, sondern spart unnötige Kosten.