Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

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5. Sitzung der 6. Kammerversammlung am 29. Mai 2026

Kaum ein Thema zog sich so deutlich durch die Beratungen der 5. Sitzung der 6. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wie die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung. Ob Vergütung, Weiterbildung oder Digitalisierung – zahlreiche Reformvorhaben des Gesetzgebers setzen die Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Arbeit derzeit unter Druck. Entsprechend prägten gesundheitspolitische Entwicklungen und die Positionierung der Profession die Sitzung am 29. Mai 2026 in Dortmund.

Abstimmung in der Kammerversammlung

Abstimmung in der Kammerversammlung

Berufsstand gefordert

In seinem Bericht zeichnete Kammerpräsident Andreas Pichler das Bild eines Berufsstandes, der sich in einem anspruchsvollen gesundheitspolitischen Umfeld behaupten müsse. Die geplante Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA), weitere Sparvorhaben des Bundes sowie die weiterhin ungeklärte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gefährdeten zentrale Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Versorgung. Gleichzeitig steige der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung infolge wirtschaftlicher Unsicherheiten und wachsender psychischer Belastungen. Hinzu komme ein rauer werdendes gesellschaftliches Klima, das sich auch in Anfeindungen gegen engagierte Kolleginnen und Kollegen sowie gegen Menschen äußere, die mit marginalisierten Gruppen arbeiten. Umso wichtiger sei es, die fachliche Expertise der Profession weiterhin entschlossen in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Dass die psychotherapeutische Versorgung auf Landesebene derzeit so stark im politischen Fokus stehe wie selten zuvor, wertete Andreas Pichler als ermutigendes Signal.

V. l. n. r.: Mirka Münzebrock-Child, Oliver Kunz, Julia Leithäuser, Elisabeth Dallüge, Andreas Pichler, Bettina Meisel, Georg Schäfer

V. l. n. r.: Mirka Münzebrock-Child, Oliver Kunz, Julia Leithäuser, Elisabeth Dallüge, Andreas Pichler, Bettina Meisel, Georg Schäfer

Gesundheitspolitische Weichenstellungen im Blick

Vor diesem Hintergrund ordneten Vorstandsmitglieder weitere aktuelle Gesetzesvorhaben ein, die die Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Versorgung in den kommenden Jahren maßgeblich prägen dürften. Kammervizepräsidentin Julia Leithäuser berichtete über den angekündigten Referentenentwurf für ein Primärversorgungssystem. Der Vorstand setze sich weiterhin dafür ein, den wichtigen Direktzugang zur Psychotherapie zu erhalten. Mit Blick auf die Digitalisierung kritisierte sie zudem die geplante Möglichkeit für Kranken- und Pflegekassen, auf Grundlage von Daten aus der elektronischen Patientenakte Leistungsempfehlungen auszusprechen. Dies greife in die fachliche Verantwortung der Behandelnden ein und müsse korrigiert werden. Mit den finanziellen Auswirkungen aktueller Reformvorhaben befasste sich Vorstandsmitglied Bettina Meisel. Besonders kritisch sei die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Begrenzung bislang extrabudgetär vergüteter psychotherapeutischer Leistungen auf das Leistungsniveau des Jahres 2025. (Anmerkung der Redaktion: Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 verabschiedet.) Eine solche Deckelung stehe im Widerspruch zum steigenden Versorgungsbedarf und gefährde die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, die wesentlich über die Versorgungstätigkeit der Weiterbildungsteilnehmenden mitgetragen werde. Auch die geplanten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht bereiteten Anlass zur Sorge. Die Reform lasse Einschnitte bei individuellen Leistungen und Qualitätsstandards befürchten und stehe damit im Gegensatz zum Ziel, die psychische Gesundheit und Resilienz junger Menschen nachhaltig zu stärken.

Aktivitäten auf Landesebene

Neben bundespolitischen Reformvorhaben rückten landespolitische Entwicklungen in den Fokus der Kammerversammlung. Ein zentrales Thema war die geplante Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) in Nordrhein-Westfalen. Vorstandsmitglied Elisabeth Dallüge ordnete den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ein und erläuterte die Position der Kammer. Psychisch erkrankte Menschen dürften nicht sicherheitspolitisch stigmatisiert werden. Vielmehr gelte es, Behandlung und Unterstützung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Kammer sieht insbesondere bei Kriseninterventionen, Unterbringungsentscheidungen und der Arbeit der Besuchskommissionen Nachbesserungsbedarf und fordert, Eingriffe in Grundrechte strikt am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten. Leitmotiv bleibe „Behandlung statt Verwahrung“ – verbunden mit dem Ziel, Menschen frühzeitig zu erreichen und Krisen möglichst früh abzufangen, um schwerwiegende Eingriffe zu verhindern, so Elisabeth Dallüge.

Auch die Aktivitäten der Kammer im Bereich Klima- und Umweltschutz wurden vorgestellt. Vorstand und Kommission „Klimaschutz“ treiben die Umsetzung des Positionspapiers „Klima- und Umweltschutz in der Kammerarbeit“ weiter voran. Trotz zahlreicher konkurrierender politischer Herausforderungen wolle die Kammer den Zusammenhang zwischen Klimawandel und psychischer Gesundheit weiterhin sichtbar machen, ihre Vernetzung ausbauen und gesundheitspolitische Perspektiven auf die Folgen des Klimawandels für die psychische Gesundheit stärker in die öffentliche Debatte einbringen.

In der Aussprache würdigten die Delegierten die vielfältigen Aktivitäten des Vorstands. Insbesondere die Sicherung der psychotherapeutischen Weiterbildung und einer bedarfsgerechten Versorgung wurden als zentrale Zukunftsaufgaben hervorgehoben. Die Vertretungen der Studierenden und der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung in Nordrhein-Westfalen, die als Gäste an der Kammerversammlung teilnahmen, dankten dem Vorstand dafür, dass er sich für die Belange des beruflichen Nachwuchses einsetze.

Blick ins Plenum

Blick ins Plenum

Beschlüsse und Gremienarbeit

Neben den gesundheitspolitischen Debatten fasste die Kammerversammlung mehrere richtungsweisende Beschlüsse. Einstimmig verabschiedete sie Änderungen der Berufsordnung der Kammer und übernahm mit diesem Schritt aktuelle Anpassungen der Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer. Konkretisiert wurden insbesondere die Regelungen zur Durchführung von Psychotherapie mittels Kommunikationsmedien sowie zur Akteneinsicht und Bereitstellung von Patientenakten. Damit reagierten die Delegierten auf die fortschreitende Etablierung digitaler Behandlungsformate und schafften zugleich Klarheit für die Berufsausübung.

Mit breiter Mehrheit bestätigte die Kammerversammlung zudem die Mitgliedschaft der Kammer im Verband Freier Berufe Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW). Nach zwei Jahren zog der Vorstand eine positive Bilanz: Die Mitgliedschaft habe neue Zugänge zu Politik und Verwaltung eröffnet und die berufspolitische Interessenvertretung der Psychotherapeutenschaft gestärkt.

Über die Arbeit der Ausschüsse und Kommissionen der Kammer informierten die Gremien in schriftlichen und mündlichen Berichten. Schwerpunkte waren der Stand der psychotherapeutischen Weiterbildung, das derzeit in Nordrhein-Westfalen als Modellregion umzusetzende Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie sowie Ergänzungswahlen für Ausschüsse. Breite Zustimmung fand die Forderung der Kommission „QS Erprobung NRW“, das laufende QS-Erprobungsverfahren in der Psychotherapie zu beenden.

Resolutionen mit Signalwirkung

Ein deutliches berufspolitisches Zeichen setzte die Kammerversammlung schließlich mit der Verabschiedung von zwölf Resolutionen. Die Beschlüsse reichen von der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung über die Sicherung der ambulanten und stationären Versorgung bis hin zu Klimaschutz, Antidiskriminierung und dem Schutz psychischer Gesundheit. Sie greifen zentrale Herausforderungen der aktuellen Gesundheits- und Gesellschaftspolitik auf und formulieren klare Erwartungen an die politischen Entscheidungsträger. Dabei unterstreichen die Resolutionstexte den Anspruch der Profession, die Rahmenbedingungen einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung aktiv mitzugestalten (siehe www.ptk-nrw.de > Rubrik „Presse“ > Unterrubrik „Resolutionen“).


Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Münster am 24. Juni 2026

Der gesundheitspolitische Kurs der vergangenen Monate stellt die psychotherapeutische Versorgung vor eine der bislang größten Bewährungsproben. Welche Folgen die aktuellen Vorhaben für den Berufsstand haben und wie sich die Profession darauf einstellen kann, stand im Mittelpunkt der Regionalversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 24. Juni 2026 im Atlantic Hotel Münster. Mehr als 70 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nutzten die Gelegenheit zum fachlichen Austausch.

Versorgung unter Druck

Kammerpräsident Andreas Pichler eröffnete die Veranstaltung mit einem Blick auf die zahlreichen Reformvorhaben der Bundesregierung im Gesundheitswesen. Gerade in Zeiten tiefgreifender Veränderungen seien der fachliche Austausch und die gemeinsame Diskussion von besonderer Bedeutung.

Andreas Pichler

Andreas Pichler

Einen Schwerpunkt bildeten die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene. Vizepräsidentin Julia Leithäuser und Vorstandsmitglied Bettina Meisel ordneten die Auswirkungen geplanter Reformen ein – von Überlegungen zu einem Primärarztsystem über die drohende Honorarkürzung um 4,5 Prozent bis hin zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Anmerkung der Redaktion: zwischenzeitlich am 10. Juli 2026 verabschiedet). Dabei wurde deutlich, dass die Reformvorhaben an zentralen Pfeilern der psychotherapeutischen Versorgung ansetzen. Sie betreffen den Zugang zur Versorgung, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen und die Finanzierung der Weiterbildung – mit weitreichenden Folgen für den Berufsstand. Umso wichtiger sei es, die Stimme der Profession auch weiterhin mit Nachdruck in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Gerade angesichts des steigenden Reformdrucks begleite die Kammer Gesetzgebungsverfahren mit ihrer fachlichen Expertise, um tragfähige Strukturen zu erhalten und verlässliche Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Versorgung zu sichern.

Julia Leithäuser (links), Bettina Meisel

Julia Leithäuser (links), Bettina Meisel

Welche Herausforderungen sich für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Anstellungsverhältnis ergeben, erläuterte Elisabeth Dallüge. Obwohl sie in Kliniken, Beratungsstellen und anderen Einrichtungen längst verantwortungsvolle Aufgaben übernehme, spiegle sich die fachliche Kompetenz der Profession meist noch nicht in Leitungsfunktionen oder tariflichen Eingruppierungen wider. Elisabeth Dallüge warb dafür, vorhandene Gestaltungsspielräume zu nutzen und die psychotherapeutische Expertise im Berufsalltag selbstbewusst sichtbar zu machen.

Elisabeth Dallüge

Elisabeth Dallüge

Weiterbildung und Mitwirkung

Auch die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung spielte eine zentrale Rolle. Vorstandsmitglied Georg Schäfer berichtete, dass der strukturelle Aufbau in Nordrhein-Westfalen vorankomme: Inzwischen seien 27 Weiterbildungsstätten mit insgesamt 613 genehmigten Weiterbildungsplätzen zugelassen. Ob diese tatsächlich besetzt werden können, hänge weiterhin von einer gesicherten Finanzierung ab. Fehlende Finanzierungszusagen dürften den weiteren Aufbau der Weiterbildungsstrukturen jedoch nicht ausbremsen. Darum sei es wichtig, dass sich weitere Praxen, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Einrichtungen an der Weiterbildung beteiligen.

Abgerundet wurde die Regionalversammlung durch Informationen zu Möglichkeiten der Mitwirkung in der Kammer – etwa in Kommunalen Gesundheitskonferenzen oder als leitende Notfallpsychotherapeutinnen und Notfallpsychotherapeuten. Die anschließende Diskussion griff zahlreiche Aspekte der Vorträge auf. Der lebhafte Austausch zeigte einmal mehr, wie sehr die Regionalversammlungen als Forum für Information, kollegialen Austausch und gemeinsame berufspolitische Impulse geschätzt werden.


Weiterbildung: Kammervorstand im Gespräch

Die Umsetzung der Weiterbildungsordnung und die Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten haben den Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Monaten weiterhin intensiv beschäftigt. Mehrfach nutzte der Vorstand die Gelegenheit, im Austausch mit Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitspolitik und der Versorgung entsprechende Fragestellungen anzubringen und dabei auf die Situation des beruflichen Nachwuchses und künftige Versorgungskapazitäten einzugehen.

Austausch mit dem Gesundheitsminister

Zu den zentralen Terminen zählte ein Gespräch mit der Landespolitik: Am 11. Mai 2026 tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kammer mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und weiteren Mitarbeitenden im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) aus. Zur Weiterbildung wurde festgehalten, dass angesichts des dringenden Handlungsbedarfs die Gespräche mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren fortzusetzen seien, um gemeinsam zu tragfähigen Lösungen zu kommen. In einem Gespräch mit Ministerialrätin Helene Hamm aus dem für Kammeraufsicht und Heilberufe mit Approbation zuständigen Referat des MAGS NRW am 18. Juni 2026 vertiefte der Kammervorstand insbesondere den aktuellen Sachstand der Umsetzung der Weiterbildungsordnung.

Im Dialog mit KVen und LVR

Auch mit wichtigen Partnern der Versorgung setzte der Kammervorstand den Dialog fort: Ende April tauschte er sich mit den Vorstandsvorsitzenden und Mitarbeitenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) aus. Anfang Juni folgte ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden und Mitarbeitenden der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). In beiden Terminen standen neben anderen Aspekten die Finanzierung der Weiterbildung, der Sachstand bei der Umsetzung sowie denkbare Szenarien und belastbare Modellrechnungen auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus hatte sich der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit dem Anliegen an die Kammer gewendet, den Austausch zur psychotherapeutischen Weiterbildung fortzusetzen und dabei gezielt auch aktuelle Fragen zu ihrer konkreten Umsetzung im LVR-Klinikverbund zu erörtern. Der Vorstand hatte daraufhin für den 30. Juni 2026 Mitarbeitende aus dem Dezernat Psychiatrie und Teilhabeverbund des LVR in die Geschäftsstelle der Kammer eingeladen. Im gemeinsamen Termin wurden der Sachstand, weitere Schritte und die Finanzierung der Weiterbildung thematisiert.


Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen/Satzungsänderungen

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2024 Änderungen sowohl der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 als auch der Geschäftsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 beschlossen. Diese Beschlussfassungen sind auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (www.ptk-nrw.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gegeben sowie allgemein und dauerhaft zugänglich gemacht worden.


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