Hintergrund und Kommentar

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Eine Standortbestimmung

The GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz [Statutory Health Insurance Contribution Rate Stabilization Act]

An Assessment of the Current Situation

verfasst von: Andrea Benecke, Nikolaus Melcop, Cornelia Metge & Wolfgang Schreck

Veröffentlicht / published 16.09.2026

Einleitung

Das Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen, insbesondere finanzieller Art. Auf die immer größer werdenden Fehlbeträge in den gesetzlichen Krankenkassen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit einem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) reagiert, das einen massiven Sparkurs vorgibt. Es geht dabei um kurzfristige Einsparungen – man ist geneigt zu sagen: um jeden Preis. Um den Preis erheblicher gesamtwirtschaftlicher Mehrkosten. Und um den Preis massiver Verwerfungen in der gesamten gesundheitlichen Versorgung, insbesondere auch in der Psychotherapie.

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Landespsychotherapeutenkammern haben in ihrer „Gemeinsamen Erklärung“ am 8. Juli 2026 zum wiederholten Male eindringlich vor tiefen Einschnitten in die psychotherapeutische Versorgung und vor erheblichen Belastungen für die psychotherapeutische Versorgung durch das GKV-BStabG gewarnt. Sie fordern von der Politik:

„Nötig sind handwerkliche Genauigkeit und sorgfältige Folgenabschätzung. Ohne Nachbesserungen ist das Gesetz vor allem eins: ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz. Die Koalition muss dringend nacharbeiten.“[1]

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und große Teile des Gesundheitssektors haben vor den Folgen für die gesamte Gesundheitsversorgung gewarnt. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-BStabG dennoch beschlossen. Damit will die Bundesregierung kurzfristig die massiven Finanzierungsprobleme der GKV auffangen und die Beitragssätze stabilisieren. Nach Vorlage des zweiten Berichts der FinanzKommission Gesundheit (FKG) im Herbst sollen dann langfristige Strukturreformen im Gesundheitswesen folgen. Die FKG wurde gemäß Koalitionsvertrag eingesetzt mit dem „Ziel […], die seit Jahren steigende Ausgabendynamik zu stoppen und die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen.“[2]

BPtK und Landespsychotherapeutenkammern haben sich in der „Gemeinsamen Erklärung“ nochmals deutlich „zum Doppelziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren und gleichzeitig eine gute Patientenversorgung zu sichern“, bekannt. Aber: „Dieses Gesetz erreicht genau das nicht.“[3] Denn für die ambulante Versorgung im Allgemeinen und die Versorgung psychisch erkrankter Patient*innen im Besonderen bedeutet das Gesetz tiefgreifende Einschnitte mit weitreichenden Folgen. Zugleich steigen die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten. Und: Der Bund nimmt alle in die Pflicht – außer sich selbst. Die vollständige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen – ein Posten, der die GKV um 12,5 Milliarden Euro entlasten würde – wird: nicht umgesetzt. Die BPtK wird weiterhin sehr klar Position beziehen, auf die spürbaren Folgen des Gesetzes schonungslos hinweisen und Korrekturen fordern.

Zugleich bringt die BPtK ihre Expertise für die jetzt anstehende Gesetzgebung ein, die für die Praxen sehr relevant ist. Das gilt vor allem für den Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung, den die Regierungsfraktionen kurzfristig eingebracht haben und den der Bundestag parallel zum Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet hat. Darin kündigt die Regierungskoalition an, die extrabudgetäre Vergütung in wichtigen Ausnahmefällen per Gesetz festzuschreiben. Der Entschließungsantrag muss nun in konkrete gesetzliche Regelungen gefasst werden. Sie sollen das GKV-BStabG teilweise ändern und es soll noch im September beschlossen werden. Kammern und Verbände sind auch hierzu im August mit gemeinsamen Empfehlungen auf die Politik zugegangen. Die vorgesehenen Teilkorrekturen des GKV-BStabG können, richtig umgesetzt, drohende Verschlechterungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für besonders vulnerable Patient*innen abschwächen. Deshalb ist der Entschließungsantrag ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er reicht aber nicht, um die gravierenden Folgen des Gesetzes für die Patientenversorgung insgesamt abzuwenden.

Selten haben Leistungserbringende einen Gesetzestext so geschlossen abgelehnt wie dieses GKV-BStabG. Im Folgenden eine Standortbestimmung: vom Rück- zum Ausblick.


Rückblick: BPtK versus GKV-BStabG

Einen Überblick über die Stationen im Gesetzgebungsfahren bis zur Verabschiedung des GKV-BStabG wie auch die jeweils begleitenden Aktivitäten der BPtK bieten die folgende Abbildung und tabellarische Übersicht.

Abbildung: Zeitstrahl zum Gesetzgebungsverfahren GKV-BStabG

Abbildung: Zeitstrahl zum Gesetzgebungsverfahren GKV-BStabG

Datum/Zeitraum

Aktivitäten im Gesetzgebungsverfahren

30. März 2026

Die FKG stellt ihre insgesamt 66 Empfehlungen vor. Die prognostizierte Finanzwirkung: rund 42 Milliarden Euro für 2027 und 64 Milliarden Euro für 2028 bis 2030. Für die Psychotherapie besonders gravierend: die vorgeschlagene Rückführung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV; die FKG prognostiziert für diese Maßnahme ein Einsparvolumen von rund 90 Millionen Euro für 2027, das auf jährlich bis zu 480 Millionen Euro im Jahr 2030 anwachsen soll) und die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien (KZT; mit einem Finanzvolumen von rund 95 Millionen für 2027, das bis 2030 auf 100 Millionen Euro ansteigt, was rund zwei Prozent der Gesamtvergütung entspricht). Die BPtK kritisiert die Sparvorschläge scharf, warnt vor drastischen Folgen für die Versorgung und hohen gesamtwirtschaftlichen Kosten.

15. April 2026

Demonstration vor dem Bundestag gegen die Honorarkürzungen. Vorstandsmitglied Cornelia Metge lehnt Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip ab. Sie fordert die Politik auf, der psychischen Gesundheit den Stellenwert zu geben, den sie verdient. ZDF heute und das Deutsche Ärzteblatt berichten.

20. April 2026

Anhörung im BMG zum Entwurf des GKV-BStabG. Der 157-seitige Referentenentwurf des BMG ging Verbänden und Kammern am Donnerstag, 16. April 2026, zu – also mit einer Stellungnahmefrist von vier (!) Tagen über das Wochenende. Die BPtK hat diese Frist scharf kritisiert. Zentrale inhaltliche Kritik der BPtK: die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die MGV. Denn die Rebudgetierung bedeutet unausweichlich eine massive Deckelung der Versorgung, unterminiert die Praxen, die steigende Kosten tragen müssen, in unvertretbarer Weise und führt zu noch längeren Wartezeiten. Die BPtK lehnt die MGV-Rückführung scharf ab und fordert eine systematische Gesetzesfolgenabschätzung. Auch die Streichung der KZT-Zuschläge und der Vergütungsregelungen für Terminvermittlungsfälle lehnt die BPtK ab. Zudem positioniert sie sich gegen die finanzielle Schwächung der stationären Versorgung und äußert sich zu Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit, Krankengeldmanagement, DiGA-Erstattung sowie zu Erleichterungen beim Konsiliarbericht. Bei der BMG-Anhörung unterstreicht die BPtK diese Kritik am Gesetzentwurf. Botschaft: Eine Budgetierung bedeutet unausweichlich erhebliche Versorgungseinbußen. Das ist unverantwortbar. Nötig ist ein neuer Anlauf.

Ab Mitte April 2026

Miteinander für eine starke Versorgung. Psychotherapeut*innen engagieren sich für eine adäquate Patientenversorgung und weisen klar auf die weitreichenden Auswirkungen des GKV-BStabG hin. Viele konkrete Beispiele aus den Praxen zeigen die drohenden unmittelbaren Folgen insbesondere einer pauschalen Deckelung durch Budgetierung differenziert und nachvollziehbar auf. In zahlreichen Gesprächen vor Ort teilen niedergelassene und stationär tätige Psychotherapeut*innen ihre praxisnahe Abschätzung der drohenden Versorgungseinbußen in der Region. Tausende Psychotherapeut*innen gehen in Berlin und anderen Orten gegen die Kürzungspolitik auf die Straße. Kammern, Verbände, Aktionsbündnis und auch die KBV haben die gleiche Kernbotschaft: Nein zu Kürzungen per Rasenmähermethode.

22. April 2026

Auftakt einer Social-Media-Kampagne der BPtK, in der das geplante Gesetz als „GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz“ abgelehnt und eine neue Beratung an einem Runden Tisch gefordert wird. Die BPtK ist auf weiteren Demonstrationen vertreten.

22. April 2026

Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Thema „Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen“ anlässlich des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Honorarabsenkung vom 11. März 2026. Die BPtK betont, die Krankenkassen seien im Unrecht, wenn sie überdurchschnittliche Zuwächse unterstellen. Forderung: Das BMG muss den Beschluss beanstanden. Der Bewertungsausschuss muss ihn korrigieren.

22. April 2026

Fachgespräch im Familienausschuss des Bundestags zum Thema „Mentale Gesundheit von jungen Menschen – Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“. Die BPtK schildert die angespannte Versorgungslage gerade bei jungen Menschen. Kürzungen der Honorare und Budgetierung würden die Versorgungslage verschärfen. BPtK-Vizepräsidentin Cornelia Metge fordert nachdrücklich, Psychotherapie für alle Erkrankten zu stärken, statt zu schwächen.

23. April 2026

Parlamentarischer Abend von BPtK und dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete sind der Einladung gefolgt. Ein zentrales Thema: das GKV-BStabG. Die Botschaft aus der Wissenschaft, aus der BPtK und der Ärzteschaft: Vor allem die im GKV-BStabG vorgesehene Budgetierung der Psychotherapie würde unausweichlich massive Einschnitte in der Versorgung insgesamt bedeuten.

28. April 2026

Auf Initiative der BPtK veröffentlicht eine Allianz aus acht psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbänden und Fachgesellschaften eine 9-Punkte-Erklärung. Kernbotschaft vor der Kabinettsbefassung: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen fair und zukunftsfest sichern“. Die Allianz warnt eindringlich vor einer Gefährdung der ambulanten Versorgung und fordert eine realistische Gesetzesfolgenabschätzung.

29. April 2026

Das Bundeskabinett beschließt das GKV-BStabG. Damit geht das Gesetz in die parlamentarischen Beratungen.

8./9. Mai 2026

Der 48. Deutsche Psychotherapeutentag in Travemünde sendet ein sehr starkes Signal nach Berlin. Botschaft: Dieses Gesetz wird gravierende Folgen haben, Versorgung destabilisieren, Praxen gefährden, das Gesundheitswesen entsolidarisieren und die volkswirtschaftlichen Kosten insgesamt erhöhen. Es darf so nicht verabschiedet werden.

20. Mai 2026

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur psychotherapeutischen Versorgung. Die BPtK betont in einer weiteren Stellungnahme, dass Honorarkürzungen und Budgetierung unausweichlich massive Versorgungseinbußen und wesentlich längere Wartezeiten bedeuten. Sich in eigener Praxis niederzulassen, verliert an Attraktivität. Der Bundestag darf die Budgetierung nicht beschließen.

21. Mai 2026

Demonstration vor dem Bundestag unter dem Motto „Psychotherapie in Gefahr: Weiterbildung sichern“. Gemeinsam mit anderen Akteur*innen appelliert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke an die Regierungskoalition, die im Koalitionsvertrag zugesagte Finanzierung der Weiterbildung zu sichern, und an das Parlament, die geplante Budgetierung nicht zu verabschieden.

8. Juni 2026

Petitionsausschuss des Bundestags zur Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke ist für die BPtK geladen. Sie spricht sich für eine Stärkung des ambulanten Sektors aus, kritisiert die Einschnitte bei den Honoraren scharf und macht deutlich, dass das GKV-BStabG die ambulante Versorgung massiv destabilisieren würde.

12. Juni 2026

1. Lesung im Bundestag, Stellungnahme des Bundesrats. Die BPtK hat eine weitere Stellungnahme eingebracht und ihre Forderungen zur MGV-Rückführung, zu den KZT-Zuschlägen und zu den Vergütungsregelungen gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz bekräftigt. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates lehnt eine MGV-Rückführung ab und empfiehlt mehrere Ausnahmen beziehungsweise Korrekturen. Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung vom 18. Juni 2026 an ihren Vorhaben fest.

17. Juni 2026

Persönlicher Brandbrief von BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke an Mitglieder des Gesundheitsausschusses mit dem nachdrücklichen Hinweis auf eine fundierte Folgenabschätzung der BPtK und dem Appell, dem überhastet auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf so nicht zuzustimmen.

22. Juni 2026

Anhörung zum GKV-BStabG im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die BPtK reicht eine weitere Stellungnahme ein. Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop macht deutlich: Die Rückführung in die MGV bedeutet einen massiven Verlust an Behandlungskapazitäten. Er fordert, dass die vollständige extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Kernleistungen per gesetzlicher Regelung vorgegeben wird.

4. Juli 2026

„Berliner Appell“ von BPtK und allen Landespsychotherapeutenkammern an die Abgeordneten. Darin wird die Bedeutung der Praxen für ein funktionierendes Gemeinwesen betont. BPtK und Landeskammern appellieren gemeinsam an den Bundestag, das gesundheitspolitisch unverantwortliche Gesetz zu verhindern. Auch die KBV warnt abermals vor einem Kaputtsparen von Praxen.

8. Juli 2026

Gemeinsame Erklärung von BPtK und Landespsychotherapeutenkammern. Unmittelbar vor der Abstimmung wird der Bundestag presseöffentlich abermals aufgefordert, dem Entwurf des GKV-BStabG nicht zuzustimmen. Denn das Gesetz bedeutet weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, längere Krankenhausaufenthalte und mehr Krankengeldtage.

10. Juli 2026

Der Bundestag verabschiedet das Gesetz. Der Bundesrat verzichtet darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das bedeutet für die ambulante Versorgung im Allgemeinen und für die psychotherapeutische Versorgung im Besonderen gravierende Folgen. Das Gesetz enthält auch die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Regelung zur Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit.

10. Juli 2026

Parallel beschließt der Bundestag einen Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung, mit dem die Regierung aufgefordert wird, gesetzliche Änderungen der BStabG-Regelungen zur Psychotherapie unmittelbar nach der Sommerpause vorzulegen. Der Entschließungsantrag bedeutet eine wichtige, teilweise Korrektur des Gesetzes.

Tabelle: Chronologische Übersicht zu Aktivitäten der BPtK und anderer Organisationen während des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-BStabG (März bis Juli 2026)

Datum/Zeitraum

Aktivitäten im Gesetzgebungsverfahren

30. März 2026

Die FKG stellt ihre insgesamt 66 Empfehlungen vor. Die prognostizierte Finanzwirkung: rund 42 Milliarden Euro für 2027 und 64 Milliarden Euro für 2028 bis 2030. Für die Psychotherapie besonders gravierend: die vorgeschlagene Rückführung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV; die FKG prognostiziert für diese Maßnahme ein Einsparvolumen von rund 90 Millionen Euro für 2027, das auf jährlich bis zu 480 Millionen Euro im Jahr 2030 anwachsen soll) und die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien (KZT; mit einem Finanzvolumen von rund 95 Millionen für 2027, das bis 2030 auf 100 Millionen Euro ansteigt, was rund zwei Prozent der Gesamtvergütung entspricht). Die BPtK kritisiert die Sparvorschläge scharf, warnt vor drastischen Folgen für die Versorgung und hohen gesamtwirtschaftlichen Kosten.

15. April 2026

Demonstration vor dem Bundestag gegen die Honorarkürzungen. Vorstandsmitglied Cornelia Metge lehnt Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip ab. Sie fordert die Politik auf, der psychischen Gesundheit den Stellenwert zu geben, den sie verdient. ZDF heute und das Deutsche Ärzteblatt berichten.

20. April 2026

Anhörung im BMG zum Entwurf des GKV-BStabG. Der 157-seitige Referentenentwurf des BMG ging Verbänden und Kammern am Donnerstag, 16. April 2026, zu – also mit einer Stellungnahmefrist von vier (!) Tagen über das Wochenende. Die BPtK hat diese Frist scharf kritisiert. Zentrale inhaltliche Kritik der BPtK: die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die MGV. Denn die Rebudgetierung bedeutet unausweichlich eine massive Deckelung der Versorgung, unterminiert die Praxen, die steigende Kosten tragen müssen, in unvertretbarer Weise und führt zu noch längeren Wartezeiten. Die BPtK lehnt die MGV-Rückführung scharf ab und fordert eine systematische Gesetzesfolgenabschätzung. Auch die Streichung der KZT-Zuschläge und der Vergütungsregelungen für Terminvermittlungsfälle lehnt die BPtK ab. Zudem positioniert sie sich gegen die finanzielle Schwächung der stationären Versorgung und äußert sich zu Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit, Krankengeldmanagement, DiGA-Erstattung sowie zu Erleichterungen beim Konsiliarbericht. Bei der BMG-Anhörung unterstreicht die BPtK diese Kritik am Gesetzentwurf. Botschaft: Eine Budgetierung bedeutet unausweichlich erhebliche Versorgungseinbußen. Das ist unverantwortbar. Nötig ist ein neuer Anlauf.

Ab Mitte April 2026

Miteinander für eine starke Versorgung. Psychotherapeut*innen engagieren sich für eine adäquate Patientenversorgung und weisen klar auf die weitreichenden Auswirkungen des GKV-BStabG hin. Viele konkrete Beispiele aus den Praxen zeigen die drohenden unmittelbaren Folgen insbesondere einer pauschalen Deckelung durch Budgetierung differenziert und nachvollziehbar auf. In zahlreichen Gesprächen vor Ort teilen niedergelassene und stationär tätige Psychotherapeut*innen ihre praxisnahe Abschätzung der drohenden Versorgungseinbußen in der Region. Tausende Psychotherapeut*innen gehen in Berlin und anderen Orten gegen die Kürzungspolitik auf die Straße. Kammern, Verbände, Aktionsbündnis und auch die KBV haben die gleiche Kernbotschaft: Nein zu Kürzungen per Rasenmähermethode.

22. April 2026

Auftakt einer Social-Media-Kampagne der BPtK, in der das geplante Gesetz als „GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz“ abgelehnt und eine neue Beratung an einem Runden Tisch gefordert wird. Die BPtK ist auf weiteren Demonstrationen vertreten.

22. April 2026

Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Thema „Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen“ anlässlich des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Honorarabsenkung vom 11. März 2026. Die BPtK betont, die Krankenkassen seien im Unrecht, wenn sie überdurchschnittliche Zuwächse unterstellen. Forderung: Das BMG muss den Beschluss beanstanden. Der Bewertungsausschuss muss ihn korrigieren.

22. April 2026

Fachgespräch im Familienausschuss des Bundestags zum Thema „Mentale Gesundheit von jungen Menschen – Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“. Die BPtK schildert die angespannte Versorgungslage gerade bei jungen Menschen. Kürzungen der Honorare und Budgetierung würden die Versorgungslage verschärfen. BPtK-Vizepräsidentin Cornelia Metge fordert nachdrücklich, Psychotherapie für alle Erkrankten zu stärken, statt zu schwächen.

23. April 2026

Parlamentarischer Abend von BPtK und dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete sind der Einladung gefolgt. Ein zentrales Thema: das GKV-BStabG. Die Botschaft aus der Wissenschaft, aus der BPtK und der Ärzteschaft: Vor allem die im GKV-BStabG vorgesehene Budgetierung der Psychotherapie würde unausweichlich massive Einschnitte in der Versorgung insgesamt bedeuten.

28. April 2026

Auf Initiative der BPtK veröffentlicht eine Allianz aus acht psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbänden und Fachgesellschaften eine 9-Punkte-Erklärung. Kernbotschaft vor der Kabinettsbefassung: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen fair und zukunftsfest sichern“. Die Allianz warnt eindringlich vor einer Gefährdung der ambulanten Versorgung und fordert eine realistische Gesetzesfolgenabschätzung.

29. April 2026

Das Bundeskabinett beschließt das GKV-BStabG. Damit geht das Gesetz in die parlamentarischen Beratungen.

8./9. Mai 2026

Der 48. Deutsche Psychotherapeutentag in Travemünde sendet ein sehr starkes Signal nach Berlin. Botschaft: Dieses Gesetz wird gravierende Folgen haben, Versorgung destabilisieren, Praxen gefährden, das Gesundheitswesen entsolidarisieren und die volkswirtschaftlichen Kosten insgesamt erhöhen. Es darf so nicht verabschiedet werden.

20. Mai 2026

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur psychotherapeutischen Versorgung. Die BPtK betont in einer weiteren Stellungnahme, dass Honorarkürzungen und Budgetierung unausweichlich massive Versorgungseinbußen und wesentlich längere Wartezeiten bedeuten. Sich in eigener Praxis niederzulassen, verliert an Attraktivität. Der Bundestag darf die Budgetierung nicht beschließen.

21. Mai 2026

Demonstration vor dem Bundestag unter dem Motto „Psychotherapie in Gefahr: Weiterbildung sichern“. Gemeinsam mit anderen Akteur*innen appelliert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke an die Regierungskoalition, die im Koalitionsvertrag zugesagte Finanzierung der Weiterbildung zu sichern, und an das Parlament, die geplante Budgetierung nicht zu verabschieden.

8. Juni 2026

Petitionsausschuss des Bundestags zur Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke ist für die BPtK geladen. Sie spricht sich für eine Stärkung des ambulanten Sektors aus, kritisiert die Einschnitte bei den Honoraren scharf und macht deutlich, dass das GKV-BStabG die ambulante Versorgung massiv destabilisieren würde.

12. Juni 2026

1. Lesung im Bundestag, Stellungnahme des Bundesrats. Die BPtK hat eine weitere Stellungnahme eingebracht und ihre Forderungen zur MGV-Rückführung, zu den KZT-Zuschlägen und zu den Vergütungsregelungen gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz bekräftigt. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates lehnt eine MGV-Rückführung ab und empfiehlt mehrere Ausnahmen beziehungsweise Korrekturen. Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung vom 18. Juni 2026 an ihren Vorhaben fest.

17. Juni 2026

Persönlicher Brandbrief von BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke an Mitglieder des Gesundheitsausschusses mit dem nachdrücklichen Hinweis auf eine fundierte Folgenabschätzung der BPtK und dem Appell, dem überhastet auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf so nicht zuzustimmen.

22. Juni 2026

Anhörung zum GKV-BStabG im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die BPtK reicht eine weitere Stellungnahme ein. Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop macht deutlich: Die Rückführung in die MGV bedeutet einen massiven Verlust an Behandlungskapazitäten. Er fordert, dass die vollständige extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Kernleistungen per gesetzlicher Regelung vorgegeben wird.

4. Juli 2026

„Berliner Appell“ von BPtK und allen Landespsychotherapeutenkammern an die Abgeordneten. Darin wird die Bedeutung der Praxen für ein funktionierendes Gemeinwesen betont. BPtK und Landeskammern appellieren gemeinsam an den Bundestag, das gesundheitspolitisch unverantwortliche Gesetz zu verhindern. Auch die KBV warnt abermals vor einem Kaputtsparen von Praxen.

8. Juli 2026

Gemeinsame Erklärung von BPtK und Landespsychotherapeutenkammern. Unmittelbar vor der Abstimmung wird der Bundestag presseöffentlich abermals aufgefordert, dem Entwurf des GKV-BStabG nicht zuzustimmen. Denn das Gesetz bedeutet weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, längere Krankenhausaufenthalte und mehr Krankengeldtage.

10. Juli 2026

Der Bundestag verabschiedet das Gesetz. Der Bundesrat verzichtet darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das bedeutet für die ambulante Versorgung im Allgemeinen und für die psychotherapeutische Versorgung im Besonderen gravierende Folgen. Das Gesetz enthält auch die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Regelung zur Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit.

10. Juli 2026

Parallel beschließt der Bundestag einen Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung, mit dem die Regierung aufgefordert wird, gesetzliche Änderungen der BStabG-Regelungen zur Psychotherapie unmittelbar nach der Sommerpause vorzulegen. Der Entschließungsantrag bedeutet eine wichtige, teilweise Korrektur des Gesetzes.

Tabelle: Chronologische Übersicht zu Aktivitäten der BPtK und anderer Organisationen während des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-BStabG (März bis Juli 2026)

Kasten 1: Zitate aus Stellungnahmen zum GKV-BStabG

Auf den Punkt. Aus den Veröffentlichungen:

„Aus psychotherapeutischer und psychiatrischer Sicht ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz. Deshalb sagen wir: Ja zu durchdachten Reformen, nein zu diesem Gesetzentwurf. […] Überbordende Bürokratie, steigende Mieten und Personalkosten – die Belastungen für Praxen sind schon heute hoch. Ärztliche und psychotherapeutische Praxen leisten gemeinsam die Versorgung, sind in der Region verwurzelt, arbeiten eng zusammen und helfen erkrankten Menschen dort, wo sie wohnen.“

„Wer die psychiatrische Krankenhausversorgung zukunftsfähig gestalten und deren Qualität stärken will, muss stationäre Bettenkapazitäten – wo sinnvoll – in teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote umwandeln und gleichzeitig die Therapieintensitäten ausbauen, statt pauschal zu kürzen.“

Aus: 9-Punkte-Erklärung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften, „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen“, 28. April 2026.[4]

 

„Einen derartigen Kahlschlag darf es nicht geben.“

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke, BPtK-Pressemitteilung vom 28. April 2026.[5]

 

„Miteinander für eine tragfähige Versorgung psychisch erkrankter Menschen“

48. Deutscher Psychotherapeutentag in Travemünde, Pressemitteilung vom 8. Mai 2026.[6]

 

„Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst: Die gesetzliche Krankenversicherung muss stabilisiert werden, aber nicht zulasten der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.“

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke, BPtK-Pressemitteilung vom 11. Juni 2026.[7]

 

„Die im Gesetzentwurf bisher vorgesehene Budgetierung der ambulanten Psychotherapie wird unweigerlich zu einer massiven Verschlechterung der Versorgung führen. […] Das Parlament darf diesen Irrweg nicht beschließen.“

BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop, Anhörung zum GKV-BStabG im Gesundheitsausschuss, 22. Juni 2026.[8]

 

„Die GKV kann nicht stabilisiert werden, indem die ambulante psychotherapeutische Versorgung destabilisiert wird. […] Budgetierung jedweder Form bedeutet im Klartext: Deckelung von Versorgung. Folge: drastisch weniger ambulante Therapieplätze, noch längere Wartezeiten. […] Das kann angesichts der angespannten Versorgungsrealität niemand wollen. Wir appellieren nachdrücklich an den Bundestag, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen für die Zukunft zu stärken und die Budgetierung, die das direkte Gegenteil bewirken würde, zu verhindern.“

„Berliner Appell“ von BPtK und Landespsychotherapeutenkammern, 4. Juli 2026.[9]

 

„Auch bei einer etwaigen Streichung der gesetzlichen Regelung bleibt die verfassungsrechtliche Basis, die die Angemessenheitsprüfung begründet, bestehen.“

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke, BPtK-Pressemitteilung vom 7. Juli 2026.[10]

 

„Wir fordern den Bundestag auf, dem mit heißer Nadel gestrickten Entwurf des GKV-BStabG am Freitag nicht zuzustimmen. Wir fordern den Bundesrat auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz grundlegend zu verbessern und damit die gesundheitliche Versorgung nicht zu gefährden. Die Politik kann und muss sich dann bis Ende des Jahres Zeit nehmen, einen tragfähigen Gesetzentwurf zu entwickeln. Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

„Gemeinsame Erklärung“ von BPtK und Landespsychotherapeutenkammern, 8. Juli 2026.[11]

 

„Die BPtK anerkennt, dass die Regierungsfraktionen mit dem beschlossenen Entschließungsantrag auf die besonders kritische Lage in der ambulanten Psychotherapie reagieren. […] Richtig ist auch, dass bereits laufende Behandlungen bis zu deren regulärem Abschluss extrabudgetär vergütet werden. […] So wichtig diese Korrekturen aus Sicht der BPtK sind, sie reichen nicht aus, um die unvertretbaren tiefgreifenden Einschnitte zu verhindern, die das GKV-BStabG der Patientenversorgung insgesamt zufügt.“

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke, BPtK-Pressemitteilung vom 10. Juli 2026.[12]


Zentrale Regelungen des GKV-BStabG

Das GKV-BStabG hat massive Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung (vgl. Kasten 2).

Die gesetzliche Umsetzung des Entschließungsantrags, die zum Redaktionsschluss noch ausstand, könnte diese gravierenden Auswirkungen in manchen Bereichen zumindest teilweise minimieren.

Die vom EBA beschlossene Honorarkürzung ist derzeit aufgrund eines Gerichtsbeschlusses ausgesetzt. Es bestehen Chancen für eine gerichtliche Korrektur. Sollte das Gericht in der Hauptsache jedoch anders entscheiden, sind Rückforderungen der Kassen möglich.[13]

Die Budgetierung reduziert die gesamte ambulante Versorgung. Durch die unvertretbare Rückführung in die MGV steht auch für die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich versicherter Patient*innen ab 2027 nur ein begrenztes Finanzvolumen zur Verfügung. Das bedeutet, wie im gesamten ambulanten Sektor, weniger Kapazitäten für die Patientenversorgung. Für einen Teil der Praxen kann es dazu kommen, dass ihre Behandlungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von ihrem Versorgungsauftrag und gegebenenfalls ihrem bisherigen Praxisumfang eingeschränkt werden. KBV, BPtK und Berufsverbände werden dagegen weiterhin kämpfen.

Kasten 2: Die Regelungen des GKV-BStabG für die psychotherapeutische Versorgung

Rückführung in die MGV

Das Gesetz führt die bisher extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen zurück in die MGV (§ 87a Absatz 3 SGB V). Das bisherige Honorarvolumen – auf Basis des nicht quotierten Leistungsbedarfs aus dem Jahr 2025 und dern vereinbarten Veränderungen für 2026 und 2027 – bildet das gedeckelte Budget, das künftig für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zur Verfügung steht. Die bisherige gesetzliche Grundlage für die extrabudgetäre Vergütung (§ 87a Absatz 3 Satz 8 SGB V) entfällt. Der Bewertungsausschuss wird künftig verbindliche Vorgaben für die Honorarverteilungsmaßstäbe der Kassenärztlichen Vereinigungen machen, mit denen dann das bisherige „psychotherapeutische“ Budget weiter ausschließlich für psychotherapeutische Leistungen der Fachgruppe zur Verfügung steht (§ 87b SGB V). Eine strenge Neuregelung in § 87d Absatz 2 SGB V erschwert es, dass künftig jenseits der explizit im Gesetz genannten Leistungen für weitere psychotherapeutische Leistungen eine extrabudgetäre Vergütung vereinbart wird. Die Krankenkassen erhalten hier praktisch ein Vetorecht.

Die vorgesehenen Ausnahmen gemäß Entschließungsantrag werden weiter unten erläutert.

 

Unmittelbare Honorarkürzungen

Aufgrund der Streichung des KZT-Zuschlags sind im gesamten ambulanten psychotherapeutischen Sektor schmerzhafte finanzielle Verluste hinzunehmen. Gestrichen werden die KZT-Zuschläge (§ 87 Absatz 2c SGB V) und die TSVG-Vergütungsregelungen für vermittelte Termine (§ 87 Absatz 2b SGB V). Insgesamt werden der psychotherapeutischen Versorgung damit erhebliche Finanzmittel entzogen. Die Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Praxisführung werden damit deutlich eingeschränkt. Die Umsetzung der ambulanten Weiterbildung gerät dadurch noch stärker in Gefahr.

 

Streichung der Angemessenheitsprüfung

Sehr kritisch ist die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Regelung zur Angemessenheitsprüfung (§ 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V). Damit entfällt der bisherige, unmittelbar geltende gesetzliche Schutzmechanismus für eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit im Sinne einer Mindestvergütung. Auch die jährliche Prüfung der Honorarsituation der Psychotherapeut*innen durch den Bewertungsausschuss soll damit entfallen.

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Angemessenheit der Honorare im Vergleich mit schlecht verdienenden anderen Arztgruppen gilt auch nach Streichung der gesetzlichen Regelung zur Angemessenheitsprüfung fort. Ebenso gilt der besondere Schutz für antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen fort.

Wie sich dies auf die künftigen Verhandlungen im Bewertungsausschuss zur Bewertung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab auswirken wird, ist schwer vorherzusehen. Die Arbeit an einer neuen gesetzlichen Grundlage für eine angemessene Honorarentwicklung ist geboten, da das bisherige Prüfmodell an seine Grenzen stößt. Zeitnah braucht es daher eine neue gesetzliche Regelung, die eine Stabilität der psychotherapeutischen Honorare gewährleistet und die Berücksichtigung der Besonderheiten der psychotherapeutischen Leistungserbringung bei der Bewertung ausreichend sicherstellt. Die BPtK setzt sich in Abstimmung mit den Berufsverbänden dafür engagiert ein.

 

Vereinfachung des Konsiliarverfahrens

Einen kleinen Lichtblick des GKV-BStabG stellt die Vereinfachung des Konsiliarverfahrens dar: Künftig soll der Konsiliarbericht bei Behandlungsfällen entfallen, die per Überweisung durch Vertragsärzt*innen oder im Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung in die ambulante psychotherapeutische Versorgung kommen.

 

Auswirkungen auf die stationäre Psychiatrie und Psychotherapie

Auch die Krankenhäuser geraten durch die im Gesetz verankerten Begrenzungsregelungen zunehmend unter Druck. Das betrifft unter anderem die Begrenzung der Ausgaben auf die um einen Prozentpunkt verminderte Grundlohnrate für die Jahre 2027 bis 2029, die es nicht ermöglichen wird, die realen Kostensteigerungen in den Krankenhäusern zu refinanzieren. Die Grundlohnrate legt fest, in welchem Umfang sich die Gesamtausgaben im Gesundheitssystem maximal erhöhen dürfen.

Die Insolvenzrisiken für die Kliniken steigen damit deutlich: Laut einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) rechnen 11 Prozent der Psychiatrien für 2027 und 25 Prozent für 2028 mit einer möglichen Insolvenz, gegenüber 42 beziehungsweise 53 Prozent aller Krankenhäuser insgesamt. Damit sind finanzielle Mittel für den notwendigen Umbau der Versorgung – etwa Flexibilisierung und Ambulantisierung – kaum mobilisierbar. Verschärfend kommt hinzu, dass Tarifsteigerungen künftig nicht mehr vollständig finanziert werden sollen, was psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen mit ihrem hohen Personalkostenanteil besonders trifft. Zusätzlich werden die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ausgeweitet. Schließlich enthält eine Protokollerklärung der Bundesregierung zur Bundesratssitzung vom 10. Juli 2026 den Passus: „[…] zur Entlastung von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern [wird] zukünftig auf die differenzierte Datenübermittlung zum Pflegepersonal in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verzichtet.“[14]


Zentrale Regelungen des Entschließungsantrags zur psychotherapeutischen Versorgung, mit dem das GKV-BStabG teilweise korrigiert werden soll

Parallel zum Gesetz hat der Bundestag den Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen, der die besondere Verantwortung für die psychotherapeutische Versorgung in der Konsolidierungsphase betont. Das Parlament fordert die Bundesregierung auf, nachzusteuern, um die gravierendsten Konsequenzen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung einzudämmen. Der Entschließungsantrag ist eine politische Aufforderung des Parlaments an die Bundesregierung – er verpflichtet sie, tätig zu werden, entfaltet aber selbst keine Gesetzeskraft. Deshalb kommt es jetzt auf die gesetzliche Umsetzung an. In der Vorbemerkung des Entschließungsantrags heißt es:

„Die Versicherten und alle Akteure im Gesundheitswesen müssen hierzu ihren Beitrag leisten. Gleichzeitig müssen sich die Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass ihre Versorgung auch in einer Phase der Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für die vulnerable Gruppe der psychisch Kranken. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen. Eine kontinuierliche Versorgung ist daher entscheidend.“[15]

Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig Entwürfe für Gesetzesänderungen vorzulegen, damit der Bundestag diese noch im September 2026 beraten und beschließen kann. Die Maßnahmen zur teilweisen Nachsteuerung sollen zeitgleich mit dem GKV-BStabG zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Mit dem Entschließungsantrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, Regelungen für die Psychotherapie vorzulegen, die die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen auch über 2027 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen und eine extrabudgetäre Vergütung für folgende Ausnahmefälle vorsehen:

  • „Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche“,

  • „die Behandlungen von schwer psychisch erkrankten Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinie“,

  • „die Behandlungen von als dringlich festgelegten Fällen“.[16]

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll gemäß Entschließungsantrag „bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde […] erarbeiten und definieren“.[17]

Der Entschließungsantrag ist geeignet, das GKV-BStabG zumindest teilweise zu korrigieren.

Zum Redaktionsschluss dieses Beitrags (7. August 2026) steht die gesetzliche Umsetzung noch aus. Entscheidend ist: Wenn der Entschließungsantrag adäquat umgesetzt wird,

  • könnten wichtige psychotherapeutische Leistungen für einige besonders vulnerable Patientengruppen weiterhin extrabudgetär vergütet werden.

  • könnten die Regelungen zur extrabudgetären Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie einen Rahmen schaffen, der die geplante gezielte Bedarfsplanungsreform für Kinder und Jugendliche ermöglicht.

  • könnte die vorgesehene extrabudgetäre Vergütung der Behandlung von schwer psychisch erkrankten Menschen gemäß KSVPsych-Richtlinie und insbesondere von dringlichen Fällen für die Praxen Möglichkeiten eröffnen, ihren Leistungsumfang zu erhalten oder weniger stark einschränken zu müssen.

  • könnten Praxen 2026 noch nicht abgeschlossene Therapien im Jahr 2027 fortführen, ohne dass für diese Behandlungen Einkommenseinbußen drohen. Für 2027 sollten dann keine abrupten Begrenzungsregelungen drohen, die das Therapieplatzangebot massiv zurückfahren würden.

Die im Entschließungsantrag vorgesehenen Maßnahmen sind aus Sicht der BPtK ein relevanter Schritt in die richtige Richtung. Adäquat umgesetzt, können sie das GKV-BStabG teilweise korrigieren. Das ändert aber nicht die fundamentale Kritik am GKV-BStabG.

Die BPtK steht mit dem BMG, den Fraktionen des Bundestags, dem G-BA und den psychotherapeutischen Verbänden in engem Austausch, um im Prozess zur Umsetzung des Entschließungsantrags ihre Expertise geltend zu machen.


Die politische Agenda für die kommenden Wochen und Monate: Wir sind gefordert!

Die BPtK hat Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann zum Amtsantritt gratuliert. Wir bieten ihm und der neuen Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein den Dialog als konstruktive Basis für die Bewältigung der anstehenden großen gesundheitspolitischen Aufgaben an.

Die BPtK macht dabei an ihrer Kritik an der Budgetierung durch das GKV-BStabG keinerlei Abstriche. Sie fordert weiterhin grundlegende Korrekturen und eine Evaluierung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Sparbeschlüsse.

Zugleich setzt sich die BPtK für eine sinnvolle, konkrete gesetzliche Umsetzung des Entschließungsantrags ein. Er ist aufgrund der aktuell fehlenden Bereitschaft, die zentralen Regelungen des gerade durch den Bundestag beschlossenen GKV-BStabG insgesamt wieder zurückzunehmen, ein unverzichtbarer erster Schritt in die richtige Richtung, um zumindest Versorgungseinbußen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, der Versorgung von schwer psychisch erkrankten Patient*innen sowie bei dringlichen Behandlungsfällen zu lindern. Die BPtK bringt hierzu ihren fachlichen und rechtlichen Rat ein.

  • Die Beschlussfassung im Bundestag ist in der ersten regulären Sitzungswoche Ende September vorgesehen.

  • Die gesetzliche Gestaltung des Entschließungsantrags soll damit zeitgleich mit dem GKV-BStabG zum 1. Januar 2027 wirksam werden und dieses teilweise korrigieren.

Parallel hat die BPtK gemeinsam mit den psychotherapeutischen Verbänden konkrete Vorschläge für eine neue gesetzliche Regelung zur angemessenen Vergütung je Zeiteinheit erarbeitet und diese in die weiteren Beratungen eingebracht. Auch für die konkrete rechtliche Umsetzung der Inhalte des Entschließungsantrags hat die BPtK gemeinsam mit den Verbänden abgestimmte Regelungsvorschläge vorgelegt.

Insgesamt geht es in der Gesundheitspolitik mit einer hohen Taktung von Reformvorhaben weiter. Folgende Gesetzgebungsvorhaben mit besonders hoher Relevanz für die Psychotherapie stehen in der zweiten Jahreshälfte an:

  • Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), zu dem schon am 15. Juli 2026 ein Kabinettsbeschluss gefasst wurde, regelt unter anderem die Möglichkeit des Einsatzes digitaler Tools wie die digitale Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die digitale Terminvermittlung. So sehr die BPtK für sinnvolle und sichere digitale Lösungen eintritt: Die Trennung von Versicherung und Versorgung muss gewahrt bleiben. Krankenkassen dürfen Daten aus der elektronischen Patientenakte nicht nutzen, um automatisiert Leistungsempfehlungen auszusprechen. Das wäre ein Eingriff in das besondere Vertrauensverhältnis von Patient*innen zu Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.

  • Das Bürokratieabbaugesetz soll die Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens beauftragen – also eine Kernforderung der BPtK aufgreifen.

  • Für den Spätsommer ist der Entwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) angekündigt. Die BPtK hat im Juni gemeinsam mit den Landeskammern und dem Netzwerk Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) sowie in interdisziplinärer Kooperation mit vielen Stakeholder*innen ein Konzept entwickelt: „Für eine handlungsfähige Psychosoziale Notfallversorgung im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz“.

  • Geplant ist auch ein gesetzlicher Auftrag an den G-BA für eine gezielte, separate KJP-Bedarfsplanung, um die (wohnortnahe) psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen spürbar zu verbessern. Diese Kernforderung der BPtK findet sich auch im Koalitionsvertrag und soll nun auf den Weg gebracht werden. Das begrüßen wir.

  • Voraussichtlich für den Herbst 2026 ist der Referentenentwurf für ein Gesetz zum Primärversorgungssystem angekündigt. Die Sicherung des Direktzugangs und die Steuerung durch Psychotherapeut*innen sind zentrale Anliegen der BPtK. Generell könnten digitale Lösungen eine sinnvolle Rolle spielen, wenn sie zielgenau, sicher und störungsfrei sind. Den Fantasien einiger Krankenkassen von einer rein digitalen Ersteinschätzung als „Gatekeeper“ für die Gesundheitsberufe erteilt die BPtK – wie die ärztlichen Organisationen – eine klare Absage. Ein solcher Paradigmenwechsel widerspricht fundamental unseren Grundwerten und ist unhaltbar. Ob Menschen erkrankt sind, kann nicht allein ein Digitaltool entscheiden. Es braucht das Urteilsvermögen von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.

  • Auch soll die FKG bis Dezember 2026 mit ihrem zweiten Bericht Reformvorschläge vorlegen, die die Strukturen des Gesundheitswesens in den Fokus nehmen sollen. Auch hier lautet das erklärte Ziel, die Ausgaben dauerhaft zu reduzieren. Ein Schwerpunkt soll dabei auch auf Maßnahmen zur Prävention liegen.

Die Gesundheitspolitik steht angesichts der sich verändernden wirtschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen und steigender Krankheitslast vor enormen Herausforderungen. Wir werden dazu unsere Expertise einbringen und im konstruktiven und gleichzeitig kritischen Dialog mit der Politik bleiben.

Zu den konkret anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird die BPtK mit eigenen Konzepten beitragen. Wir wollen eine zielführende, langfristig tragfähige Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen erreichen.

Unser Mandat ist klar: für sachgerechte Reformmaßnahmen. Maßnahmen, die die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen stärken, die diese Versorgung tragenden Strukturen sichern, nicht unterminieren und die Interessen unserer Mitglieder wahren.

In den kommenden Wochen und Monaten sind wir gefordert wie selten zuvor: die BPtK mit ihren Landeskammern, die Kammern und Verbände, die interprofessionellen Allianzen mit ärztlichen und vielen anderen Partner*innen sowie die Psychotherapeut*innen, die psychisch erkrankten Menschen jeden Tag helfen.


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Andrea Benecke
Dr. Andrea Benecke
Korrespondenzanschrift:
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Klosterstraße 64
10179 Berlin
mail icon info@bptk.de

Dr. Dipl.-Psych. Andrea Benecke ist Präsidentin der BPtK und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Sie ist Psychologische Psychotherapeutin und Psychodiabetologin und auch als Supervisorin und Weiterbildungsbefugte tätig.

Nikolaus Melcop
Dr. Nikolaus Melcop

Dr. Dipl.-Psych. Nikolaus Melcop ist Vizepräsident der BPtK und Präsident der PTK Bayern. Er ist Psychologischer Psychotherapeut in eigener Praxis und auch als Dozent und Supervisor tätig.

Cornelia Metge
Cornelia Metge

Cornelia Metge (Soz.-Päd.) ist Vizepräsidentin der BPtK. Sie ist als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in eigener Praxis sowie als Dozentin, Supervisorin und Sachverständige für das LSG Sachsen tätig.

Wolfgang Schreck
Wolfgang Schreck

Wolfgang Schreck ist Beisitzer im Vorstand der BPtK. Er ist Psychologischer Psychotherapeut, Dozent und Supervisor und leitet im Rahmen der Psychotherapieausbildung eine Ambulanz.

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Benecke, A., Melcop, N., Metge, C. & Schreck, W. (2026). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Eine Standortbestimmung. Psychotherapeutenjournal, 25 (3), 245–252. https://doi.org/10.61062/ptj202603.005