Die Psychotherapeutenkammer Bayern als Herausgeberin des Psychotherapeutenjournals ist bemüht, die Website der Zeitschrift www.psychotherapeutenjournal.de im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), dem Bayerischen Digitalgesetz und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.psychotherapeutenjournal.de.
Diese Website ist derzeit teilweise mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) i. V. mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) vereinbar und wird einem kontinuierlichen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung zu verbessern.
Diese Erklärung wurde am 07.05.2025 erstellt und am 19.06.2025 zuletzt überprüft.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung durch die Psychotherapeutenkammer Bayern nach § 10 BayDiV.
Sie möchten uns bestehende Barrieren oder etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen? Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen erreichen Sie uns unter redaktion@psychotherapeutenjournal.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:
Psychotherapeutenkammer Bayern
Redaktion Psychotherapeutenjournal
Birketweg 30
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redaktion@psychotherapeutenjournal.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html